<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Erbvertrag Archive - Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</title>
	<atom:link href="https://rb-abogados.eu/tag/erbvertrag/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rb-abogados.eu/tag/erbvertrag/</link>
	<description>Kanzlei für deutsches, spanisches und europäisches Recht</description>
	<lastBuildDate>Mon, 26 Jan 2026 09:37:38 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://rb-abogados.eu/wp-content/uploads/logo-ribas-brutschy-abogados-favicon.svg</url>
	<title>Erbvertrag Archive - Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</title>
	<link>https://rb-abogados.eu/tag/erbvertrag/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>In der FAZ 2026 wurden unsere Kanzlei und wir im Bereich Erbrecht als TOP Anwälte genannt. Wir freuen uns über diese Anerkennung!</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/in-der-faz-2026-wurden-unsere-kanzlei-und-wir-im-bereich-erbrecht-als-top-anwaelte-genannt-wir-freuen-uns-ueber-diese-anerkennung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Oct 2025 07:11:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht in Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht-Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[Erbvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Erbrechtverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Europäisches Nachlasszeugnis]]></category>
		<category><![CDATA[Nachlassplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtteilsansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[Testament in Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Testament in Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Testamentsgestaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Top Anwälte Erbrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rb-abogados.eu/?p=11411</guid>

					<description><![CDATA[<p>FAZ-Auszeichnung: Unsere Kanzlei gehört 2026 zu den TOP Anwälten im Erbrecht Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei in der FAZ im Jahr 2026 als TOP Anwälte im Bereich Erbrecht ausgezeichnet wurde. Diese Anerkennung durch das F.A.Z.-Institut bestätigt unsere Kompetenz als spezialisierte Anwälte für deutsches und spanisches Erbrecht und unser Engagement für eine kompetente, persönliche und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/in-der-faz-2026-wurden-unsere-kanzlei-und-wir-im-bereich-erbrecht-als-top-anwaelte-genannt-wir-freuen-uns-ueber-diese-anerkennung/">In der FAZ 2026 wurden unsere Kanzlei und wir im Bereich Erbrecht als TOP Anwälte genannt. Wir freuen uns über diese Anerkennung!</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 dir="ltr">FAZ-Auszeichnung: Unsere Kanzlei gehört 2026 zu den TOP Anwälten im Erbrecht</h2>
<p>Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei in der <b>FAZ</b> im Jahr <b>2026</b> als <b>TOP Anwälte im Bereich Erbrecht</b> ausgezeichnet wurde.<br />
Diese Anerkennung durch das <b>F.A.Z.-Institut</b> bestätigt unsere Kompetenz als <b>spezialisierte Anwälte für deutsches und spanisches Erbrecht</b> und unser Engagement für eine <b>kompetente, persönliche und vertrauensvolle Beratung</b> in allen Fragen rund um <b>Erbrecht, Testament, Nachlassregelung und Erbfolge, </b>sowohl in Bezug auf Deutschland als auch Spanien.</p>
<p>Die Auszeichnung „TOP Anwalt (Privatanwälte)“ beruht auf einer fundierten Analyse von Fachveröffentlichungen, Empfehlungen und Mandantenbewertungen. Sie zeigt, dass unsere Arbeit nicht nur juristisch überzeugt, sondern auch menschlich geschätzt wird.<br />
<a class="decorated-link" title="https://topanwalt.faz.net/250910_TOP%20Anwalt_Privat.pdf?utm_source=chatgpt.com" href="https://topanwalt.faz.net/250910_TOP%20Anwalt_Privat.pdf?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noopener" data-start="1056" data-end="1183" data-outlook-id="8fe120ff-be4a-460d-aeea-fec32d5f11f0">Hier können Sie die Veröffentlichung des F.A.Z.-Instituts einsehen. (Seite 4)</a></p>
<p>Als spezialisierte <b>Erbrecht-Kanzlei</b> stehen wir Ihnen bei Themen wie <b>Testamentgestaltung</b>, <b>Erbauseinandersetzung</b>, <b>Pflichtteilsansprüchen</b> oder <b>Nachlassplanung</b> mit Erfahrung und Empathie zur Seite.</p>
<p>Wir danken unseren Mandantinnen und Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen – und unserem gesamten Team für den täglichen Einsatz und die Leidenschaft, mit der wir gemeinsam diesen Erfolg möglich gemacht haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/in-der-faz-2026-wurden-unsere-kanzlei-und-wir-im-bereich-erbrecht-als-top-anwaelte-genannt-wir-freuen-uns-ueber-diese-anerkennung/">In der FAZ 2026 wurden unsere Kanzlei und wir im Bereich Erbrecht als TOP Anwälte genannt. Wir freuen uns über diese Anerkennung!</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Erbvertrag in Spanien im Vergleich zu Deutschland</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/der-erbvertrag-in-spanien-im-vergleich-zu-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Oct 2023 16:05:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Erbvertrag in Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Unterschiede zwischen Erbvertrag und Testament]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rb-abogados.eu/?p=10946</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Erbvertrag in Spanien Die gebräuchlichsten Formen, eine Erbschaft zu übertragen, sind entweder das Testament (eigenhändig, offen oder geschlossen) oder, falls kein solches vorhanden ist, die gesetzlichen Regelungen des jeweils anwendbaren Erbrechts. Eine dritte Alternative zur Übertragung einer Erbschaft ist der Erbvertrag. Diese Verfügung von Todes wegen weist je nach geltendem nationalen oder foralen Recht...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/der-erbvertrag-in-spanien-im-vergleich-zu-deutschland/">Der Erbvertrag in Spanien im Vergleich zu Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Der Erbvertrag in Spanien</h3>
<p style="font-weight: 400;">Die gebräuchlichsten Formen, eine Erbschaft zu übertragen, sind entweder das Testament (eigenhändig, offen oder geschlossen) oder, falls kein solches vorhanden ist, die gesetzlichen Regelungen des jeweils anwendbaren Erbrechts.</p>
<p><strong>Eine dritte Alternative zur Übertragung einer Erbschaft ist der Erbvertrag</strong>. Diese Verfügung von Todes wegen weist je nach geltendem nationalen oder foralen Recht unterschiedliche Nuancen auf.</p>
<p>Im Allgemeinen handelt es sich bei dem <strong>Erbvertrag um einen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, durch den die Nachfolge im Falle des Ablebens einer von ihnen geregelt und die anderen Vertragsparteien als Erben</strong> – des gesamten Nachlasses – oder als <strong>Vermächtnisnehmer</strong> – in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte – <strong>eingesetzt werden</strong>.</p>
<h3> Unterschiede zwischen dem Erbvertrag und dem Testament</h3>
<p style="font-weight: 400;"><strong>Der größte Unterschied zwischen diesem Vertrag und anderen Verfügungen von Todes wegen besteht genau in seiner vertraglichen Natur. </strong>Die Tatsache, dass dieser Vertrag zwingend in Form einer notariellen Urkunde errichtet werden muss, stellt ein weiteres Unterscheidungsmerkmal dar. Aus seiner vertraglichen Natur ergeben sich die folgenden Aspekte:</p>
<ol>
<li><strong>Die Verfügung von Todes wegen ist nicht nur vom Erblasser abhängig, sondern erfordert in der Regel </strong>-mit Ausnahmen-<strong> das Einverständnis aller vom Nachlass Betroffenen</strong>.</li>
<li><strong>Der Erbvertrag kann zukünftige Konflikte in Bezug auf die Aufteilung des Nachlasses vorbeugen. </strong>Der Erblasser und alle Erben und/oder Vermächtnisnehmer müssen vor der Unterzeichnung des notariellen Erbvertrages eine Vereinbarung über die zukünftige Zuteilung von Vermögensgegenständen im Todesfall treffen.</li>
</ol>
<ol start="3">
<li><strong>Der Erbvertrag ist in der Regel unwiderruflich. </strong>Die Regelungen sind -abgesehen von wenigen Ausnahmen – für die Parteien<strong> bindend</strong> und können nur mittels einer neuen, ausdrücklich von allen Parteien getroffenen Vereinbarung abgeändert oder widerrufen werden.</li>
</ol>
<p style="font-weight: 400;"><strong>Anders als das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches den Erbvertrag erlaubt und in seinen Artikeln 1941 und 2274 regelt, ist ein solcher Vertrag im Spanischen Zivilgesetzbuch (CC) ausdrücklich verboten (art. 1271 CC).</strong></p>
<h3>Wo in Spanien darf ein solcher Erbvertrag geschlossen werden?</h3>
<p style="font-weight: 400;">Verschiedene Autonome Regionen verfügen jedoch über eigene Foralgesetze. <strong>Folgende unter ihnen erlauben, mit verschiedenen Ausprägungen, den Erbvertrag:</strong></p>
<ol>
<li><strong>In Katalonien</strong> ist er im vierten Buch, Überschrift III, Kapitel I seines Zivilgesetzbuches vorgesehen (<a href="https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2008-13533">https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2008-13533</a>). Nach Vorgabe von Artikel 431-2 sind Erbverträge nur erlaubt, wenn sie mit dem aktuellen bzw. zukünftigen Ehepartner, mit einer <u>stabilen Lebenspartnerin bzw. einem Lebenspartner</u> und mit anderen Familienangehörigen abgeschlossen werden.</li>
<li><strong>Im Baskenland</strong> wird er in verschiedenen Artikeln erwähnt und konkret in der Überschrift II, Kapitel III (Artikel 100 ff) seines zivilrechtlichen Gesetzes geregelt: <a href="https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2015-8273">https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2015-8273</a>.</li>
</ol>
<ol start="3">
<li><strong>In Galizien</strong> wird in der Überschrift X, Kapitel III seines zivilrechtlichen Gesetzes (<a href="https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2006-14563#tviii">https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2006-14563#tviii</a>) zwischen zwei Arten von Erbverträgen unterschieden: <em>mejora</em> (Verbesserung) und <em>apartación</em> (Verzicht) (Art. 209). Darüber hinaus wird eine Errichtung mittels Sondervollmacht erlaubt, welche die wesentlichen Elemente des Erbvertragen beinhaltet (Artikel 212).</li>
</ol>
<ol start="4">
<li><strong>In Navarra </strong>ist er im Buch II, Überschrift IV, Kapitel I (Artikel 172 ff.) seines Gesetzes über das Foralrecht in zivilrechtlichen Angelegenheiten geregelt: <a href="https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1973-330">https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1973-330</a>. In ähnlicher Form wie in Galizien, ist es in Navarra zulässig, ihn von einer anderen Person abschließen zu lassen, solange eine Sondervollmacht mit dem Inhalt der letztwilligen Verfügung vorhanden ist.</li>
</ol>
<ol start="5">
<li><strong>In Aragón</strong> sind das erste Kapitel der Überschrift II und das dritte Buch (Artikel 377 ff.) seines Gesetzbuches dem Erbvertrag gewidmet: <a href="https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOA-d-2011-90007">https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOA-d-2011-90007</a><em>. </em>In Aragon ist eine Vertretung beim Abschluss des Erbvertrages nicht zulässig (art. 379).</li>
</ol>
<ol start="6">
<li><strong>Auf den Balearen</strong> hat die Inanspruchnahme dieser rechtlichen Form in den letzten Jahren zugenommen. Aus diesem Grund ist entschieden worden, den Erbvertrag auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera durch das jüngste Gesetz 8/2022 vom 11. November über die freiwillige Nachlassregelung mittels einer Vereinbarung oder eines Erbvertrages zu regeln: <a href="https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2022-20278">https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2022-20278</a>. Dieses Gesetz ist am 17. Januar 2023 in Kraft getreten.</li>
</ol>
<p style="font-weight: 400;">Auf jeden Fall <strong>dürfen in der Regel die spanischen Staatsbürger oder die Ausländer, welche die zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit (<em>vecindad civil) </em>in einer der vorstehend genannten Autonomen Regionen haben, in denen ein Erbvertrag gesetzlich geregelt ist</strong> -auch wenn die Deutung der europäischen Verordnung in Erbsachen(Verordnung EU Nr. 650/2012) immer noch in Spanien umstritten ist &#8211; <strong>einen Erbvertrag in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Foralrecht abschließen.</strong></p>
<p style="font-weight: 400;"><strong> </strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/der-erbvertrag-in-spanien-im-vergleich-zu-deutschland/">Der Erbvertrag in Spanien im Vergleich zu Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Auswirkungen der seit dem 17.08.2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) auf „alte“ Verfügungen von Todes wegen – Damit der letzte Wille der letzte Wille bleibt</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/auswirkungen-der-seit-dem-17-08-2015-geltenden-europaeischen-erbrechtsverordnung-euerbvo-auf-alte-verfuegungen-von-todes-wegen-damit-der-letzte-wille-der-letzte-wille-ble/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Mar 2022 17:08:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[EuErbVO]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Erbrechtverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtswahl]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtswahlfiktion]]></category>
		<category><![CDATA[Testament in Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Testament in Spanien]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rb-abogados.eu/?p=10577</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit dem 17.08.2015 gilt für alle Erbfälle in der Europäischen Union – mit Ausnahme Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs – die Europäische Erbrechtsverordnung (kurz: EuErbVO). Das ist für die meisten Testierer nichts Neues. Was viele jedoch nicht wissen, ist welche Auswirkungen das Inkrafttreten der EuErbVO für Verfügungen von Todes wegen hat, welche vor dem...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/auswirkungen-der-seit-dem-17-08-2015-geltenden-europaeischen-erbrechtsverordnung-euerbvo-auf-alte-verfuegungen-von-todes-wegen-damit-der-letzte-wille-der-letzte-wille-ble/">Auswirkungen der seit dem 17.08.2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) auf „alte“ Verfügungen von Todes wegen – Damit der letzte Wille der letzte Wille bleibt</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 17.08.2015 gilt für alle Erbfälle in der Europäischen Union – mit Ausnahme Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs – die Europäische Erbrechtsverordnung (kurz: EuErbVO).</p>
<p>Das ist für die meisten Testierer nichts Neues. Was viele jedoch nicht wissen, ist welche Auswirkungen das Inkrafttreten der EuErbVO für Verfügungen von Todes wegen hat, welche vor dem 17.08.2015 errichtet wurden.</p>
<p>Zwar ändert die EuErbVO inhaltlich weder nationales Erbrecht noch begründet sie ein eigenes, einheitliches europäisches Erbrecht. Sie regelt jedoch, welche nationale Erbrechtsordnung auf einen Erbfall mit EU-/Auslandsbezug zur Anwendung kommt. Während vor der EuErbVO an die Staatsangehörigkeit des Erblassers angeknüpft wurde, richtet sich das anwendbare Erbrecht nunmehr nach dem „gewöhnlichen Aufenthalt.“</p>
<p>Das bedeutet konkret: Ist in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen keine Rechtswahl getroffen worden, so könnte auf den künftigen Erbfall – entgegen des letzten Willens – ausländisches Erbrecht anwendbar sein.</p>
<h3><strong><u>Art. 83 Abs. 4 EuErbVO: Die sog. „Rechtswahlfiktion“</u></strong></h3>
<p>Die für Testierer wichtigste Übergangsvorschrift dürfte demnach <strong>Art. 83 Abs. 4 EuErbVO </strong>sein: Nach dieser Vorschrift gilt eine <em>Rechtswahlfiktion</em> für den Fall, dass vor dem 17.08.2015 eine Verfügung von Todes wegen nach einem Recht errichtet wurde, das der Erblasser damals hätte wählen können (Heimatsrecht).</p>
<p>Das heißt: Für im Ausland lebende Deutsche, welche bereits vor dem 17.08.2015 nach ihrem Heimatsrecht testiert haben, wird auf den künftigen Erbfall, entgegen der Neu-Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt, weiterhin deutsches Erbrecht gelten.</p>
<h3><strong><u>Bestehende Verfügungen von Todes wegen sollten überprüft werden</u></strong></h3>
<p>Wer bereits eine Verfügung von Todes wegen (z.B. ein Testament) errichtet hat und jetzt im Ausland lebt, sollte diese unbedingt von einem Erbrechtsexperten überprüfen lassen. Im Idealfall sollte dieser nicht nur das deutsche, sondern vor allem auch das internationale Erbrecht gut kennen.</p>
<p>Sollte eine Rechtswahl erwünscht sein, so kann diese auch noch nachträglich vereinbart werden, ohne dass Sie hierfür ein neues Testament errichten müssen.</p>
<p>Unabhängig von etwaigen Umzugsplänen sollte jeder der ein neues Testament (oder Erbvertrag) errichtet – rein vorsorglich – eine Rechtswahlklausel mitaufnehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/auswirkungen-der-seit-dem-17-08-2015-geltenden-europaeischen-erbrechtsverordnung-euerbvo-auf-alte-verfuegungen-von-todes-wegen-damit-der-letzte-wille-der-letzte-wille-ble/">Auswirkungen der seit dem 17.08.2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) auf „alte“ Verfügungen von Todes wegen – Damit der letzte Wille der letzte Wille bleibt</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
