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	<title>Immobilienkauf Archive - Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</title>
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	<description>Kanzlei für deutsches, spanisches und europäisches Recht</description>
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	<title>Immobilienkauf Archive - Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</title>
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	<item>
		<title>Vorteile der Zusammenarbeit mit einer deutsch-spanischen Kanzlei beim Immobilienerwerb in Spanien</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Mar 2025 08:50:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienkauf in Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsarten im spanischen Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vorteile einer deutsch-spanischen Kanzlei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine deutsch-spanische Kanzlei wie Ribas &#38; Partner mbB bietet im Vergleich zu einem rein spanischen Anwalt welcher ggfs. der deutschen Sprache mächtig ist, einer spanischen Kanzlei mit einem sogenannten „German Desk“ oder einem deutschen Rechtsanwalt in Spanien mehrere spezifische und erfolgsrelevante Vorteile beim Erwerb einer Immobilie in Spanien: &#160; Rechtliche Expertise in beiden Systemen Eine...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: 400;">Eine deutsch-spanische Kanzlei wie Ribas &amp; Partner mbB bietet im Vergleich zu einem rein spanischen Anwalt welcher ggfs. der deutschen Sprache mächtig ist, einer spanischen Kanzlei mit einem sogenannten „German Desk“ oder einem deutschen Rechtsanwalt in Spanien mehrere spezifische und erfolgsrelevante Vorteile beim Erwerb einer Immobilie in Spanien:</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>
<h3><strong>Rechtliche Expertise in beiden Systemen</strong></h3>
</li>
</ul>
<p style="font-weight: 400;">Eine deutsch-spanische Kanzlei verfügt über fundierte Kenntnisse sowohl im deutschen als auch im spanischen Rechtssystem. Dies ist besonders wertvoll, da:</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Das spanische Zivilrecht stark vom Code Civil Napoleons geprägt ist und sich in vielen Punkten vom deutschen Recht unterscheidet.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Komplexe grenzüberschreitende Aspekte wie Steuerrecht (Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern), Ehegüterrecht oder Gesellschaftsrecht berücksichtigt werden können.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Potenzielle Konflikte zwischen den Rechtssystemen frühzeitig erkannt und vermieden werden können.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>
<h3><strong>Überwindung sprachlicher Barrieren</strong></h3>
</li>
</ul>
<p style="font-weight: 400;">Eine deutsch-spanische Kanzleien bietet:</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Beratung und Kommunikation auf Deutsch, was Missverständnisse minimiert.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Erklärung komplexer rechtlicher Konzepte in der Muttersprache des Käufers.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Professionelle Übersetzungen wichtiger Dokumente.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>
<h3><strong>Umfassende Betreuung des Kaufprozesses</strong></h3>
</li>
</ul>
<p style="font-weight: 400;">Es wird eine ganzheitliche Begleitung geboten:</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Vorbereitende Prüfungen wie Grundbuchauszüge und Katasterinformationen.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Vertragsgestaltung und -optimierung hinsichtlich der Rahmenbedingungen in beiden Ländern.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Steuerliche Beratung unter Berücksichtigung deutscher und spanischer Aspekte.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Begleitung bei der notariellen Beurkundung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>
<h3><strong>Zusätzliche Rechtssicherheit</strong></h3>
</li>
</ul>
<p style="font-weight: 400;">Die Beauftragung einer in Deutschland ansässigen Kanzlei bietet:</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Anwendung deutschen Rechts auf das Mandatsverhältnis.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Kostentransparenz durch das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Möglichkeit, im Streitfall deutsche Gerichte anzurufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>
<h3><strong>Berücksichtigung langfristiger Perspektiven</strong></h3>
</li>
</ul>
<p style="font-weight: 400;">Eine deutsch-spanische Kanzlei wie Ribas &amp; Partner mbB kann darüber hinaus über den reinen Kaufprozess beraten:</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Erbrecht und Nachlassplanung im internationalen Kontext.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Steuerliche Optimierung für die Zukunft, z.B. bei einer möglichen späteren Veräußerung.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Beratung zu Vermietung und Verwaltung der Immobilie nach spanischem, aber auch deutschem Recht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>
<h3><strong>Vertrautheit mit kulturellen Unterschieden</strong></h3>
</li>
</ul>
<p style="font-weight: 400;">Deutsch-spanische Kanzleien sind mit den kulturellen Besonderheiten beider Länder vertraut und können:</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Interkulturelle Missverständnisse vermeiden.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Die unterschiedlichen Geschäftspraktiken und Mentalitäten berücksichtigen.</p>
<p style="font-weight: 400;">&#8211; Als Vermittler zwischen deutschen Käufern und spanischen Verkäufern fungieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="font-weight: 400;">Diese spezifischen Vorteile einer deutsch-spanischen Kanzlei ermöglichen eine umfassendere, sicherere und kulturell sensiblere Betreuung beim Immobilienerwerb in Spanien, als es in der Regel kostengünstigere Alternativen leisten können.</p>
<p style="font-weight: 400;">
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			</item>
		<item>
		<title>Die 10 wichtigsten Regeln beim Immobilienkauf in Spanien</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/10-wichtigsten-regeln-immobilienkauf-in-spanien/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jul 2020 08:40:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[CONTRATO DE ARRAS]]></category>
		<category><![CDATA[Escritura de compraventa]]></category>
		<category><![CDATA[Grunderwerbssteuern Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienkauf in Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Privatschriftlicher Kaufvertrag Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Registro de la Propiedad]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1. Klärung der Eigentumsverhältnisse Lassen Sie sich das Eigentumsrecht Ihres Vertragspartners durch Vorlage seines notariellen Kaufvertrags (Escritura Pública de Compraventa) mit Eintragungsvermerk des Grundbuchamts (Registro de la Propiedad) oder durch einen aktuellen Grundbuchauszug nachweisen. Hierzu gehört auch die Katasterreferenz (Referencia catastral). 2. Unterlagen prüfen Bevor Sie etwas vereinbaren, informieren Sie sich genauer über das ausgewählte...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4><strong>1. Klärung der Eigentumsverhältnisse</strong></h4>
<ul class="arrow-list">
<li>Lassen Sie sich das Eigentumsrecht Ihres Vertragspartners durch Vorlage seines notariellen Kaufvertrags (Escritura Pública de Compraventa) mit Eintragungsvermerk des Grundbuchamts (Registro de la Propiedad) oder durch einen aktuellen Grundbuchauszug nachweisen.</li>
<li>Hierzu gehört auch die Katasterreferenz (Referencia catastral).</li>
</ul>
<h4><strong>2. Unterlagen prüfen</strong></h4>
<p>Bevor Sie etwas vereinbaren, informieren Sie sich genauer über das ausgewählte Objekt. Insbesondere sollten Sie prüfen:</p>
<ul class="arrow-list">
<li>Ist der Eigentümer allein verfügungsberechtigt oder bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages der Zustimmung des Ehepartners?</li>
<li>Welche Belastungen bestehen? Steuerlastenfreiheit?</li>
<li>Handelt es sich um Bauland bei Baugrundstücken bzw. besteht eine Baugenehmigung für den Bestand?</li>
<li>Bei hochpreisigen Immobilien empfehlen wir die gemeindlichen Bebauungspläne einzusehen.</li>
<li>Beantragen Sie darüber hinaus eine Kopie des Bauantrages, der Baugenehmigung und der Bauabnahme.</li>
<li>Lassen Sie sich bestehende Miet- und Pachtverträge vorlegen</li>
<li>Prüfen Sie, ob Vorkaufsrechte von Mietern, Eigentümern von Nachbargrundstücken oder von Miteigentümern bestehen</li>
<li>Lassen Sie sich Zahlungsnachweise der Grundsteuer (IBI – Impuesto sobre Bienes Inmuebles) der letzten fünf Jahre vorlegen. Hiermit erfahren Sie gleichzeitig die Höhe der jährlichen Grundsteuer.</li>
<li>Bei Eigentümergemeinschaften: Fordern Sie die Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft an, um zu prüfen, ob Umlagerückstände bestehen.</li>
<li>Überprüfen Sie die exakt angegebene Grundstücksgröße und -grenzen mit den Plänen und dem Vertrag.</li>
<li>Fordern Sie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung und den Energiepass an</li>
<li>Vorlage der letzten Wasser- und Stromrechnungen</li>
</ul>
<h4><strong>3. Privatschriftlicher Kaufvertrag (Contrato de arras) und Anzahlung</strong></h4>
<ul class="arrow-list">
<li>Vereinbaren und unterzeichnen Sie einen Vertrag mit der Vertragsklausel „arras“, dann ist dieser wie ein schriftlicher Kaufvertrag über eine Immobilie zu bewerten. Der Verkäufer ist verpflichtet zu verkaufen, der Käufer ist verpflichtet zu kaufen sowie den vollen Kaufpreis zu bezahlen, unabhängig davon, ob er meint, dass er nur einen Vorvertrag abgeschlossen hätte. Man spricht von einem privatschriftlichen Immobilienkaufvertrag.</li>
<li>Bei der Anzahlung empfehlen wir eine treuhändische Verwaltung durch eine spanisch/deutsche Kanzlei oder in Ausnahmefällen auch durch ein Notariat bis zum Abschluss der notariellen Kaufvertragsurkunde.</li>
</ul>
<h4><strong>4. Schriftform</strong></h4>
<ul class="arrow-list">
<li>Lassen Sie sich auch scheinbar nebensächliche Zusicherungen und offensichtliche Selbstverständlichkeiten schriftlich von Ihrem Vertragspartner bestätigen. Vereinbaren Sie stets im Vertrag, welches Recht Anwendung finden soll.</li>
</ul>
<h4><strong>5. Garantien / Sicherheiten</strong></h4>
<ul class="arrow-list">
<li>Wird ein im Bau befindliches, noch nicht fertiggestelltes Objekt von einem Bauträger auf Raten gekauft, so ist seitens des Verkäufers der Nachweis zu erbringen, dass hinsichtlich der Ratenzahlung eine Versicherung oder Bankbürgschaft abgeschlossen worden ist.</li>
</ul>
<h4><strong>6. Notarieller Kaufvertrag und Kaufpreiszahlung</strong></h4>
<ul class="arrow-list">
<li>Bestehen Sie als Käufer auf den umgehenden Abschluss eines notariellen Kaufvertrags (Escritura Publica de Compraventa) und Ihrer Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch.</li>
<li>Als Käufer sollten Sie keinesfalls per Banküberweisung vor Unterschrift der notariellen Kaufvertragsurkunde den Kaufpreis bezahlen, da Sie damit in Vorleistung gehen. Sollte der notarielle Kaufvertrag schlussendlich nicht unterzeichnet werden und der Verkäufer sich nicht zur Rückzahlung verpflichtet fühlen, muss die Rückforderung gerichtlich geltend gemacht werden.</li>
</ul>
<h4><strong>7. Gewährleistungsansprüche</strong></h4>
<ul class="arrow-list">
<li>Bei einem bereits fertiggestellten Gebäude sollte der Verkäufer schriftlich zusichern, dass das Gebäude exakt nach den vorgelegten und genehmigten Bauplänen errichtet worden ist.</li>
<li>Sollte die Immobilie bereits seit einiger Zeit fertiggestellt sein, klären Sie die Garantie- und Gewährleistungsansprüchen und halten Sie diese im Vertrag fest.</li>
</ul>
<h4><strong>8. Steuern</strong></h4>
<ul class="arrow-list">
<li>Informieren Sie sich über die mit dem Grundstückserwerb verbundenen Steuern und Kosten.</li>
</ul>
<p>Zur groben Orientierung kann gesagt werden, dass sich die Kosten des Immobilienerwerbs (Notar, Grundbuchamt und Rechtsanwalt) auf ca. 3 bis 4% des notariellen Kaufpreises belaufen. Diesem Betrag ist sodann noch die Grunderwerbsteuer (bei gebrauchten Immobilien, wenn der Verkäufer eine natürliche Person ist, je nach Autonomia zwischen 7% und 10%) oder Mehrwertsteuer bei neuen Immobilien (10% für Häuser und 21% für Garagen) hinzuzurechnen.</p>
<ul class="arrow-list">
<li>Ferner ist zu berücksichtigen, dass beim Kauf von einem in Spanien nicht ansässigen Verkäufer (beschränkte, Steuerpflichtigen) i.d.R. 3% des Kaufpreises einzubehalten und an das spanische Finanzamt abzuführen sind.</li>
</ul>
<h4><strong>9. Steuervertretung in Spanien</strong></h4>
<ul class="arrow-list">
<li>Die Steuervertretung in Spanien ist bei Nichtsteuerresidenten in Spanien sowohl für Verkäufer als auch Käufer verpflichtend.</li>
<li>Eine fehlende Steuervertretung kann schwerwiegende Folgen haben. Da die spanische Finanzbehörde nicht zustellen kann, werden Steuerbescheide durch Bekanntmachung rechtskräftig und vollstreckt. Dies kann sogar bis zur Kontenpfändung in Deutschland reichen.</li>
</ul>
<h4><strong>10. Sachkundige Beratung</strong></h4>
<p>Ribas Brutschy Abogados bietet Ihnen eine individuelle Betreuung und begleitet Sie länderübergreifend in der gesamten Kaufabwicklung in ganz Spanien.</p>
<p>Fragen Sie nach unserem Full-Service Immobilienkaufpackage und wickeln Sie damit Ihren Immobilienkauf oder auch -verkauf in Spanien rechts- und kostensicher ab.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/10-wichtigsten-regeln-immobilienkauf-in-spanien/">Die 10 wichtigsten Regeln beim Immobilienkauf in Spanien</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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