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	<title>Testament in Spanien Archive - Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</title>
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	<description>Kanzlei für deutsches, spanisches und europäisches Recht</description>
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	<title>Testament in Spanien Archive - Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</title>
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		<title>In der FAZ 2026 wurden unsere Kanzlei und wir im Bereich Erbrecht als TOP Anwälte genannt. Wir freuen uns über diese Anerkennung!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Miguel Ribas]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Oct 2025 07:11:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>FAZ-Auszeichnung: Unsere Kanzlei gehört 2026 zu den TOP Anwälten im Erbrecht Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei in der FAZ im Jahr 2026 als TOP Anwälte im Bereich Erbrecht ausgezeichnet wurde. Diese Anerkennung durch das F.A.Z.-Institut bestätigt unsere Kompetenz als spezialisierte Anwälte für deutsches und spanisches Erbrecht und unser Engagement für eine kompetente, persönliche und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/in-der-faz-2026-wurden-unsere-kanzlei-und-wir-im-bereich-erbrecht-als-top-anwaelte-genannt-wir-freuen-uns-ueber-diese-anerkennung/">In der FAZ 2026 wurden unsere Kanzlei und wir im Bereich Erbrecht als TOP Anwälte genannt. Wir freuen uns über diese Anerkennung!</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 dir="ltr">FAZ-Auszeichnung: Unsere Kanzlei gehört 2026 zu den TOP Anwälten im Erbrecht</h2>
<p>Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei in der <b>FAZ</b> im Jahr <b>2026</b> als <b>TOP Anwälte im Bereich Erbrecht</b> ausgezeichnet wurde.<br />
Diese Anerkennung durch das <b>F.A.Z.-Institut</b> bestätigt unsere Kompetenz als <b>spezialisierte Anwälte für deutsches und spanisches Erbrecht</b> und unser Engagement für eine <b>kompetente, persönliche und vertrauensvolle Beratung</b> in allen Fragen rund um <b>Erbrecht, Testament, Nachlassregelung und Erbfolge, </b>sowohl in Bezug auf Deutschland als auch Spanien.</p>
<p>Die Auszeichnung „TOP Anwalt (Privatanwälte)“ beruht auf einer fundierten Analyse von Fachveröffentlichungen, Empfehlungen und Mandantenbewertungen. Sie zeigt, dass unsere Arbeit nicht nur juristisch überzeugt, sondern auch menschlich geschätzt wird.<br />
<a class="decorated-link" title="https://topanwalt.faz.net/250910_TOP%20Anwalt_Privat.pdf?utm_source=chatgpt.com" href="https://topanwalt.faz.net/250910_TOP%20Anwalt_Privat.pdf?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noopener" data-start="1056" data-end="1183" data-outlook-id="8fe120ff-be4a-460d-aeea-fec32d5f11f0">Hier können Sie die Veröffentlichung des F.A.Z.-Instituts einsehen. (Seite 4)</a></p>
<p>Als spezialisierte <b>Erbrecht-Kanzlei</b> stehen wir Ihnen bei Themen wie <b>Testamentgestaltung</b>, <b>Erbauseinandersetzung</b>, <b>Pflichtteilsansprüchen</b> oder <b>Nachlassplanung</b> mit Erfahrung und Empathie zur Seite.</p>
<p>Wir danken unseren Mandantinnen und Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen – und unserem gesamten Team für den täglichen Einsatz und die Leidenschaft, mit der wir gemeinsam diesen Erfolg möglich gemacht haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/in-der-faz-2026-wurden-unsere-kanzlei-und-wir-im-bereich-erbrecht-als-top-anwaelte-genannt-wir-freuen-uns-ueber-diese-anerkennung/">In der FAZ 2026 wurden unsere Kanzlei und wir im Bereich Erbrecht als TOP Anwälte genannt. Wir freuen uns über diese Anerkennung!</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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		<title>Auswirkungen der seit dem 17.08.2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) auf „alte“ Verfügungen von Todes wegen – Damit der letzte Wille der letzte Wille bleibt</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/auswirkungen-der-seit-dem-17-08-2015-geltenden-europaeischen-erbrechtsverordnung-euerbvo-auf-alte-verfuegungen-von-todes-wegen-damit-der-letzte-wille-der-letzte-wille-ble/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Miguel Ribas]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Mar 2022 17:08:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 17.08.2015 gilt für alle Erbfälle in der Europäischen Union – mit Ausnahme Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs – die Europäische Erbrechtsverordnung (kurz: EuErbVO). Das ist für die meisten Testierer nichts Neues. Was viele jedoch nicht wissen, ist welche Auswirkungen das Inkrafttreten der EuErbVO für Verfügungen von Todes wegen hat, welche vor dem...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/auswirkungen-der-seit-dem-17-08-2015-geltenden-europaeischen-erbrechtsverordnung-euerbvo-auf-alte-verfuegungen-von-todes-wegen-damit-der-letzte-wille-der-letzte-wille-ble/">Auswirkungen der seit dem 17.08.2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) auf „alte“ Verfügungen von Todes wegen – Damit der letzte Wille der letzte Wille bleibt</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 17.08.2015 gilt für alle Erbfälle in der Europäischen Union – mit Ausnahme Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs – die Europäische Erbrechtsverordnung (kurz: EuErbVO).</p>
<p>Das ist für die meisten Testierer nichts Neues. Was viele jedoch nicht wissen, ist welche Auswirkungen das Inkrafttreten der EuErbVO für Verfügungen von Todes wegen hat, welche vor dem 17.08.2015 errichtet wurden.</p>
<p>Zwar ändert die EuErbVO inhaltlich weder nationales Erbrecht noch begründet sie ein eigenes, einheitliches europäisches Erbrecht. Sie regelt jedoch, welche nationale Erbrechtsordnung auf einen Erbfall mit EU-/Auslandsbezug zur Anwendung kommt. Während vor der EuErbVO an die Staatsangehörigkeit des Erblassers angeknüpft wurde, richtet sich das anwendbare Erbrecht nunmehr nach dem „gewöhnlichen Aufenthalt.“</p>
<p>Das bedeutet konkret: Ist in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen keine Rechtswahl getroffen worden, so könnte auf den künftigen Erbfall – entgegen des letzten Willens – ausländisches Erbrecht anwendbar sein.</p>
<h3><strong><u>Art. 83 Abs. 4 EuErbVO: Die sog. „Rechtswahlfiktion“</u></strong></h3>
<p>Die für Testierer wichtigste Übergangsvorschrift dürfte demnach <strong>Art. 83 Abs. 4 EuErbVO </strong>sein: Nach dieser Vorschrift gilt eine <em>Rechtswahlfiktion</em> für den Fall, dass vor dem 17.08.2015 eine Verfügung von Todes wegen nach einem Recht errichtet wurde, das der Erblasser damals hätte wählen können (Heimatsrecht).</p>
<p>Das heißt: Für im Ausland lebende Deutsche, welche bereits vor dem 17.08.2015 nach ihrem Heimatsrecht testiert haben, wird auf den künftigen Erbfall, entgegen der Neu-Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt, weiterhin deutsches Erbrecht gelten.</p>
<h3><strong><u>Bestehende Verfügungen von Todes wegen sollten überprüft werden</u></strong></h3>
<p>Wer bereits eine Verfügung von Todes wegen (z.B. ein Testament) errichtet hat und jetzt im Ausland lebt, sollte diese unbedingt von einem Erbrechtsexperten überprüfen lassen. Im Idealfall sollte dieser nicht nur das deutsche, sondern vor allem auch das internationale Erbrecht gut kennen.</p>
<p>Sollte eine Rechtswahl erwünscht sein, so kann diese auch noch nachträglich vereinbart werden, ohne dass Sie hierfür ein neues Testament errichten müssen.</p>
<p>Unabhängig von etwaigen Umzugsplänen sollte jeder der ein neues Testament (oder Erbvertrag) errichtet – rein vorsorglich – eine Rechtswahlklausel mitaufnehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/auswirkungen-der-seit-dem-17-08-2015-geltenden-europaeischen-erbrechtsverordnung-euerbvo-auf-alte-verfuegungen-von-todes-wegen-damit-der-letzte-wille-der-letzte-wille-ble/">Auswirkungen der seit dem 17.08.2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) auf „alte“ Verfügungen von Todes wegen – Damit der letzte Wille der letzte Wille bleibt</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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