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	<title>IMMOBILIENVERKAUF SPANIEN Archive - Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</title>
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	<description>Kanzlei für deutsches, spanisches und europäisches Recht</description>
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	<title>IMMOBILIENVERKAUF SPANIEN Archive - Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</title>
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		<title>Exklusive Grundstücke in Es Trenc (Mallorca) mit Baugenehmigung – jetzt verfügbar</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/exklusive-grundstuecke-in-es-trenc-mallorca-mit-baugenehmigung-jetzt-verfuegbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Miguel Ribas]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Jul 2025 05:59:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt Immobilienkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienkauf in Spanien]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuern beim Immobilienkauf in Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsarten im spanischen Immobilienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im begehrten Naturparadies von Es Trenc (Gemeinde Campos, Mallorca) stehen aktuell drei exklusive Fincagrundstücke zum Verkauf – alle mit gültiger Baugenehmigung und fertigem geotechnischen Gutachten. Diese Gelegenheit bietet sich ohne Einschaltung von Immobilienagenturen – direkt über unser Netzwerk und vertrauliche Vermittlung. Die verfügbaren Grundstücke: Parcela 705 Preis: 1.075.000 € Grundstücksfläche: 68.572 m² Mit genehmigtem Projekt (identisch zu 706) Parcela 706 Preis: 975.000 € Grundstücksfläche: 58.608 m²...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/exklusive-grundstuecke-in-es-trenc-mallorca-mit-baugenehmigung-jetzt-verfuegbar/">Exklusive Grundstücke in Es Trenc (Mallorca) mit Baugenehmigung – jetzt verfügbar</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: 400;">Im begehrten Naturparadies von <strong>Es Trenc</strong> (Gemeinde Campos, Mallorca) stehen aktuell <strong>drei exklusive Fincagrundstücke</strong> zum Verkauf – alle mit <strong>gültiger Baugenehmigung</strong> und <strong>fertigem geotechnischen Gutachten</strong>. Diese Gelegenheit bietet sich <strong>ohne Einschaltung von Immobilienagenturen</strong> – direkt über unser Netzwerk und vertrauliche Vermittlung.</p>
<h3><strong>Die verfügbaren Grundstücke:</strong></h3>
<ul style="font-weight: 400;">
<li><strong>Parcela 705</strong></li>
</ul>
<ul style="font-weight: 400;">
<li style="list-style-type: none;">
<ul>
<li><strong>Preis</strong>: 1.075.000 €</li>
<li><strong>Grundstücksfläche</strong>: 68.572 m²</li>
<li>Mit genehmigtem Projekt (identisch zu 706)</li>
</ul>
</li>
</ul>
<ul style="font-weight: 400;">
<li><strong>Parcela 706</strong></li>
</ul>
<ul style="font-weight: 400;">
<li style="list-style-type: none;">
<ul>
<li><strong>Preis</strong>: 975.000 €</li>
<li><strong>Grundstücksfläche</strong>: 58.608 m²</li>
<li>Projektlink auf Anfrage verfügbar</li>
</ul>
</li>
</ul>
<ul style="font-weight: 400;">
<li><strong>Parcela 696</strong></li>
</ul>
<ul style="font-weight: 400;">
<li style="list-style-type: none;">
<ul>
<li><strong>Preis</strong>: 750.000 €</li>
<li><strong>Grundstücksfläche</strong>: 21.663 m²</li>
<li><strong>Reserviert</strong>, jedoch ohne unterschriebenen Vorvertrag</li>
</ul>
</li>
</ul>
<h3><strong>Besonderheiten:</strong></h3>
<ul style="font-weight: 400;">
<li><strong>Alle Projekte verfügen bereits über eine erteilte oder unmittelbar bevorstehende Baugenehmigung.</strong></li>
<li>Die Immobilien befinden sich in einer der begehrtesten Lagen Mallorcas, in unmittelbarer Nähe zum Naturstrand <strong>Es Trenc</strong>.</li>
<li><strong>Projektpläne und weitere Unterlagen</strong> sind auf Anfrage verfügbar.</li>
</ul>
<h3><strong>Diskrete Vermittlung über unsere Kanzlei</strong></h3>
<p style="font-weight: 400;">Diese Immobilien werden <strong>ausschließlich auf direktem Wege</strong> angeboten. Sollten Sie selbst interessiert sein oder einen potenziellen Investor kennen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.</p>
<p style="font-weight: 400;"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f4e9.png" alt="📩" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Kontakt</strong>: <a href="mailto:info@rb-abogados.eu" data-outlook-id="3c4ba85d-ad8e-4ac4-af18-cc8f3b0bb299">info@rb-abogados.eu</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der Einsatz eines vollmachtlosen Vertreters beim Immobilienkauf oder -verkauf in Spanien – Worauf zu achten ist!</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/mandatario-verbal_vollmachtloser-vertreter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Miguel Ribas]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Oct 2022 16:04:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Escritura de ratificación]]></category>
		<category><![CDATA[Genehmigung der Kaufurkunde.]]></category>
		<category><![CDATA[IMMOBILIENKAUF SPANIEN]]></category>
		<category><![CDATA[IMMOBILIENVERKAUF SPANIEN]]></category>
		<category><![CDATA[Mandatario verbal]]></category>
		<category><![CDATA[Vollmachtloser Vertreter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>DER VOLLMACHTLOSE VERTRETER. EL MANDATARIO VERBAL. Handelt ein Vertreter in Spanien beim Abschluss eines Kaufvertrags ohne notariell beurkundete Vollmacht bezeichnet man diesen als vollmachtlosen Vertreter bzw. mandatario verbal. Relevanz hat diese Rechtsfigur insbesondere bei notariellen Kaufverträgen, sogenannte Escritura pública de compraventa. Sowohl Verkäufer als auch Käufer können einen vollmachtlosen Vertreter einsetzen. Meist erfolgt dies, um...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3>DER VOLLMACHTLOSE VERTRETER. EL MANDATARIO VERBAL.</h3>
<p style="font-weight: 400;">Handelt ein Vertreter in Spanien beim Abschluss eines Kaufvertrags ohne notariell beurkundete Vollmacht bezeichnet man diesen als vollmachtlosen Vertreter bzw. <strong><em>mandatario verbal</em></strong>. Relevanz hat diese Rechtsfigur insbesondere bei notariellen Kaufverträgen, sogenannte <em>Escritura pública de compraventa</em>.</p>
<p style="font-weight: 400;">Sowohl Verkäufer als auch Käufer können einen vollmachtlosen Vertreter einsetzen. Meist erfolgt dies, um Zeit aufgrund von langen Anreisen zu sparen oder trotz Verhinderung handeln zu können.</p>
<p style="font-weight: 400;">Zur Einhaltung der erforderlichen Form bedarf es darüber hinaus der <strong>notariellen (Nach-)Genehmigung des Vertretenen.</strong> Die Genehmigungserklärung <em>Escritura de ratificación</em> wirkt rückwirkend auf die Vornahme des Rechtsgeschäfts, welches mit Abgabe der Erklärung volle Wirksamkeit entfaltet. Sodann treten rechtliche und steuerliche Wirkungen ein. Folglich wird das Eigentum und meist auch der Besitz erst mit Genehmigung übertragen.</p>
<h3>RISIKEN</h3>
<p style="font-weight: 400;">Aufgrund der zeitlichen Zäsur zwischen Abschluss des Kaufvertrags beim Notar und der nachträglichen Genehmigung können <strong>Risiken</strong> auftreten. So ist durch eine zwischenzeitliche Pfändung des Eigentums oder Eintritt der Insolvenz einer Vertragspartei die wirksame Erklärung der Genehmigung gesetzlich nicht mehr möglich. Ist der Verkäufer von der Zahlungsunfähigkeit betroffen, bedeutet dies für den Käufer, dass ein Übergang des Besitzes und des Eigentums zunächst nicht mehr stattfindet.</p>
<p style="font-weight: 400;">Ein weiteres Risiko ergibt sich daraus, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit erneut verkaufen könnte. Zwar verwirklicht ein solches Handeln den strafrechtlichen Tatbestand des Betrugs wogegen vorgegangen werden kann, dies steht dem endgültigen Wirksamwerden des Kaufvertrages aber dennoch im Weg.</p>
<h3>FAZIT</h3>
<p style="font-weight: 400;">Zusammenfassend wird deutlich, dass eine Abwicklung eines notariellen Kaufvertrags mit einem vollmachtlosen Vertreter immer dann eine <strong>flexible und sichere Möglichkeit</strong> bietet, wenn sich Verkäufer und Käufer darüber in jeglicher Hinsicht einig sind und kein unseriöser Eindruck durch eine Partei vermittelt wird. Denn erst mit Wirksamkeit des Vertrags entstehen Rechte und Pflichten, zu denen die Übergabe und Übereignung der Kaufsache sowie Kaufpreiszahlung gehören.</p>
<p style="font-weight: 400;">Folglich ist zu raten, den <strong>Kaufpreis erst nach erfolgter Genehmigungserklärung zu zahlen,</strong> um nachteilige Belastungen bei Auftreten von Schwierigkeiten zu vermeiden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/mandatario-verbal_vollmachtloser-vertreter/">Der Einsatz eines vollmachtlosen Vertreters beim Immobilienkauf oder -verkauf in Spanien – Worauf zu achten ist!</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>COVID-19 / CORONAVIRUS-PANDEMIE: Rechtliche Auswirkungen bei derzeitigen Immobilienkäufen und -verkäufen in Spanien</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/covid-19-coronavirus-pandemie-rechtliche-auswirkungen-bei-derzeitigen-immobilienkaeufen-und-verkaeufen-in-spanien/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Miguel Ribas]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Mar 2020 15:06:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[#COVID-19]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[CONTRATO DE ARRAS]]></category>
		<category><![CDATA[CORONAVIRUS IMMOBILIENKAUF]]></category>
		<category><![CDATA[CORONAVIRUS IMMOBILIENVERKAUF]]></category>
		<category><![CDATA[Covid19]]></category>
		<category><![CDATA[IMMOBILIENKAUF SPANIEN]]></category>
		<category><![CDATA[IMMOBILIENVERKAUF SPANIEN]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele deutsche Käufer und Verkäufer von spanischen Immobilien sind aufgrund einer Vielzahl von behördlichen Maßnahmen in Deutschland und Spanien (Quarantäneverfügungen, Grenzschließungen, Einstellung des Flugverkehrs sowie ein bis zum 12. April 2020 ausgerufener Alarmzustand in Spanien) verunsichert! Viele fragen sich, wie sie ihr Rechtsgeschäft sowohl zeitlich als und räumlich abgewickelt bekommen und auf was sie in...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/covid-19-coronavirus-pandemie-rechtliche-auswirkungen-bei-derzeitigen-immobilienkaeufen-und-verkaeufen-in-spanien/">COVID-19 / CORONAVIRUS-PANDEMIE: Rechtliche Auswirkungen bei derzeitigen Immobilienkäufen und -verkäufen in Spanien</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Viele deutsche Käufer und Verkäufer von spanischen Immobilien sind aufgrund einer Vielzahl von behördlichen Maßnahmen in Deutschland und Spanien (Quarantäneverfügungen, Grenzschließungen, Einstellung des Flugverkehrs sowie ein bis zum 12. April 2020 ausgerufener Alarmzustand in Spanien) verunsichert!</p>
<p>Viele fragen sich, wie sie ihr Rechtsgeschäft sowohl zeitlich als und räumlich abgewickelt bekommen und auf was sie in der derzeitigen Lage achten müssen.</p>
<p>Bei Vertragsstörungen in Verbindung mit dem Coronavirus kann man derzeit davon ausgehen, dass hier in vielen Fällen Höhere Gewalt vorliegt.</p>
<p><strong>I.</strong> <strong>Kaufoptionsverträge / Contratos de arras: Fristen und Anzahlungen. </strong></p>
<p>Der spanische privatschriftliche Kaufvertrag sieht i.d.R. mit Unterzeichnung eine Anzahlung seitens des Käufers vor. Darüber wird in diesem Vertrag eine Frist festgelegt, bis zu dem die notarielle Beurkundung des Immobilienkaufes stattfinden muss. Kommt es bis Ablauf dieser Frist nicht zur Beurkundung des Kaufvertrages, muss im Normalfall diejenige Partei, die das Rechtsgeschäft innerhalb bzw. bis zur Frist nicht eingehalten hat, die andere dafür entschädigen („<em>Arras penitenciales</em>“).</p>
<p>Eine Situation höherer Gewalt befreit grundsätzlich die jeweilige Partei von ihrer Erfüllungsverpflichtung innerhalb bzw. bis zur vertraglich vereinbarten Frist.</p>
<p>Höhere Gewalt führt nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen oder der Möglichkeit den Vertrag einseitig mit der Berufung auf Höhere Gewalt zu beenden.</p>
<p>Liegt ein Fall Höherer Gewalt vor, so werden in der Regel als Rechtsfolge die Parteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit und jede Seite wird verpflichtet, etwaige schädlichen Wirkungen des Ereignisses jeweils selbst zu tragen. Zudem sind folgende Rechtsfolgen denkbar:</p>
<p>a) Der Vertrag wird im Falle Höherer Gewalt automatisch aufgelöst.</p>
<p>b) Vertragspflichten werden erst einmal ausgesetzt und nach dem Ende des außerordentlichen Ereignisses wiedereingesetzt.</p>
<p>c) Es gibt eine bestimmte Zeitspanne, innerhalb derer die Vertragspflichten ausgesetzt werden. Sobald das Ereignis über eine bestimmte Zeitspanne hinaus läuft, hat jede Partei ein Kündigungsrecht oder der Vertrag wird aufgelöst.</p>
<p><strong>II.</strong> <strong>Was ist zu tun, wen der ursprünglich geplante Notartermin bis Mitte / Ende April 2020 geplant war? </strong></p>
<p>Trotz des vollständigen Shutdowns, von dem auch alle Notariate in Spanien betroffen sind, verlängern sich durch das in Spanien wegen der Corona-Krise erlassene Dekret 463/ 2020 nicht automatisch die Fristen für zivil- und handelsrechtliche Verträge. Aus diesem Grund ist Ihrerseits ein <strong>aktives Handeln</strong> in Bezug auf den eingeleiteten Immobilienkauf oder -verkauf zwingend erforderlich.</p>
<p>Käufer- und Verkäuferseite sollten zeitnah in Kontakt treten und eine einvernehmliche Fristverlängerung des notariellen Beurkundungstermins schriftlich vereinbaren. Es wird empfohlen, diese Vereinbarung als Zusatzvertrag (Addendum) vorzunehmen und somit von beiden Seiten zu unterzeichnen.</p>
<p>Für den Fall, dass sich eine der Parteien weigern sollte einer Vertragsanpassung zuzustimmen, sind die Maßnahmen und Schritte, welche in Hinblick auf eine Einigung vorgenommen wurde, der Gegenseite zu kommunizieren und <strong>sorgfältig zu dokumentieren</strong>.</p>
<p>Auch sollte man versuchen mit dem spanischen Kreditinstitut, über das die Finanzierung erfolgen soll, frühzeitig eine Vereinbarung zu treffen, um die Gültigkeit des verbindlichen Hypothekenangebots der Bank aufrecht zu erhalten, so dass diese nicht nach der Krise erneut verhandelt werden müssen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Sowohl die rechtliche Einstufung als Höhere Gewalt als auch die möglichen Rechtsfolgen sind vom Einzelfall abhängig und damit mit einiger Rechtsunsicherheit verbunden. Letztlich kann nur eine gerichtliche Entscheidung oder ein bereits gerichtlich entschiedener vergleichbarer Fall Klarheit bringen.</p>
<p>Gerade aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Sache einvernehmlich mit Ihrem Vertragspartner zu klären und dabei die rechtlichen Hinweise zu Höherer Gewalt als Argumentationsgrundlage zu verwenden. Für den Abschluss künftiger Verträge raten wir Ihnen zur Aufnahme einer speziellen Klausel zur Höheren Gewalt, die spezifiziert, wann Höhere Gewalt vorliegt und was die konkreten Rechtsfolgen sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/covid-19-coronavirus-pandemie-rechtliche-auswirkungen-bei-derzeitigen-immobilienkaeufen-und-verkaeufen-in-spanien/">COVID-19 / CORONAVIRUS-PANDEMIE: Rechtliche Auswirkungen bei derzeitigen Immobilienkäufen und -verkäufen in Spanien</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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