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	<title>Testament in Deutschland Archive - Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</title>
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	<description>Kanzlei für deutsches, spanisches und europäisches Recht</description>
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	<title>Testament in Deutschland Archive - Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</title>
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		<title>In der FAZ 2026 wurden unsere Kanzlei und wir im Bereich Erbrecht als TOP Anwälte genannt. Wir freuen uns über diese Anerkennung!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Oct 2025 07:11:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>FAZ-Auszeichnung: Unsere Kanzlei gehört 2026 zu den TOP Anwälten im Erbrecht Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei in der FAZ im Jahr 2026 als TOP Anwälte im Bereich Erbrecht ausgezeichnet wurde. Diese Anerkennung durch das F.A.Z.-Institut bestätigt unsere Kompetenz als spezialisierte Anwälte für deutsches und spanisches Erbrecht und unser Engagement für eine kompetente, persönliche und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/in-der-faz-2026-wurden-unsere-kanzlei-und-wir-im-bereich-erbrecht-als-top-anwaelte-genannt-wir-freuen-uns-ueber-diese-anerkennung/">In der FAZ 2026 wurden unsere Kanzlei und wir im Bereich Erbrecht als TOP Anwälte genannt. Wir freuen uns über diese Anerkennung!</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 dir="ltr">FAZ-Auszeichnung: Unsere Kanzlei gehört 2026 zu den TOP Anwälten im Erbrecht</h2>
<p>Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei in der <b>FAZ</b> im Jahr <b>2026</b> als <b>TOP Anwälte im Bereich Erbrecht</b> ausgezeichnet wurde.<br />
Diese Anerkennung durch das <b>F.A.Z.-Institut</b> bestätigt unsere Kompetenz als <b>spezialisierte Anwälte für deutsches und spanisches Erbrecht</b> und unser Engagement für eine <b>kompetente, persönliche und vertrauensvolle Beratung</b> in allen Fragen rund um <b>Erbrecht, Testament, Nachlassregelung und Erbfolge, </b>sowohl in Bezug auf Deutschland als auch Spanien.</p>
<p>Die Auszeichnung „TOP Anwalt (Privatanwälte)“ beruht auf einer fundierten Analyse von Fachveröffentlichungen, Empfehlungen und Mandantenbewertungen. Sie zeigt, dass unsere Arbeit nicht nur juristisch überzeugt, sondern auch menschlich geschätzt wird.<br />
<a class="decorated-link" title="https://topanwalt.faz.net/250910_TOP%20Anwalt_Privat.pdf?utm_source=chatgpt.com" href="https://topanwalt.faz.net/250910_TOP%20Anwalt_Privat.pdf?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noopener" data-start="1056" data-end="1183" data-outlook-id="8fe120ff-be4a-460d-aeea-fec32d5f11f0">Hier können Sie die Veröffentlichung des F.A.Z.-Instituts einsehen. (Seite 4)</a></p>
<p>Als spezialisierte <b>Erbrecht-Kanzlei</b> stehen wir Ihnen bei Themen wie <b>Testamentgestaltung</b>, <b>Erbauseinandersetzung</b>, <b>Pflichtteilsansprüchen</b> oder <b>Nachlassplanung</b> mit Erfahrung und Empathie zur Seite.</p>
<p>Wir danken unseren Mandantinnen und Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen – und unserem gesamten Team für den täglichen Einsatz und die Leidenschaft, mit der wir gemeinsam diesen Erfolg möglich gemacht haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/in-der-faz-2026-wurden-unsere-kanzlei-und-wir-im-bereich-erbrecht-als-top-anwaelte-genannt-wir-freuen-uns-ueber-diese-anerkennung/">In der FAZ 2026 wurden unsere Kanzlei und wir im Bereich Erbrecht als TOP Anwälte genannt. Wir freuen uns über diese Anerkennung!</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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		<item>
		<title>Auswirkungen der seit dem 17.08.2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) auf „alte“ Verfügungen von Todes wegen – Damit der letzte Wille der letzte Wille bleibt</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/auswirkungen-der-seit-dem-17-08-2015-geltenden-europaeischen-erbrechtsverordnung-euerbvo-auf-alte-verfuegungen-von-todes-wegen-damit-der-letzte-wille-der-letzte-wille-ble/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Mar 2022 17:08:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 17.08.2015 gilt für alle Erbfälle in der Europäischen Union – mit Ausnahme Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs – die Europäische Erbrechtsverordnung (kurz: EuErbVO). Das ist für die meisten Testierer nichts Neues. Was viele jedoch nicht wissen, ist welche Auswirkungen das Inkrafttreten der EuErbVO für Verfügungen von Todes wegen hat, welche vor dem...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/auswirkungen-der-seit-dem-17-08-2015-geltenden-europaeischen-erbrechtsverordnung-euerbvo-auf-alte-verfuegungen-von-todes-wegen-damit-der-letzte-wille-der-letzte-wille-ble/">Auswirkungen der seit dem 17.08.2015 geltenden Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) auf „alte“ Verfügungen von Todes wegen – Damit der letzte Wille der letzte Wille bleibt</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 17.08.2015 gilt für alle Erbfälle in der Europäischen Union – mit Ausnahme Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs – die Europäische Erbrechtsverordnung (kurz: EuErbVO).</p>
<p>Das ist für die meisten Testierer nichts Neues. Was viele jedoch nicht wissen, ist welche Auswirkungen das Inkrafttreten der EuErbVO für Verfügungen von Todes wegen hat, welche vor dem 17.08.2015 errichtet wurden.</p>
<p>Zwar ändert die EuErbVO inhaltlich weder nationales Erbrecht noch begründet sie ein eigenes, einheitliches europäisches Erbrecht. Sie regelt jedoch, welche nationale Erbrechtsordnung auf einen Erbfall mit EU-/Auslandsbezug zur Anwendung kommt. Während vor der EuErbVO an die Staatsangehörigkeit des Erblassers angeknüpft wurde, richtet sich das anwendbare Erbrecht nunmehr nach dem „gewöhnlichen Aufenthalt.“</p>
<p>Das bedeutet konkret: Ist in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen keine Rechtswahl getroffen worden, so könnte auf den künftigen Erbfall – entgegen des letzten Willens – ausländisches Erbrecht anwendbar sein.</p>
<h3><strong><u>Art. 83 Abs. 4 EuErbVO: Die sog. „Rechtswahlfiktion“</u></strong></h3>
<p>Die für Testierer wichtigste Übergangsvorschrift dürfte demnach <strong>Art. 83 Abs. 4 EuErbVO </strong>sein: Nach dieser Vorschrift gilt eine <em>Rechtswahlfiktion</em> für den Fall, dass vor dem 17.08.2015 eine Verfügung von Todes wegen nach einem Recht errichtet wurde, das der Erblasser damals hätte wählen können (Heimatsrecht).</p>
<p>Das heißt: Für im Ausland lebende Deutsche, welche bereits vor dem 17.08.2015 nach ihrem Heimatsrecht testiert haben, wird auf den künftigen Erbfall, entgegen der Neu-Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt, weiterhin deutsches Erbrecht gelten.</p>
<h3><strong><u>Bestehende Verfügungen von Todes wegen sollten überprüft werden</u></strong></h3>
<p>Wer bereits eine Verfügung von Todes wegen (z.B. ein Testament) errichtet hat und jetzt im Ausland lebt, sollte diese unbedingt von einem Erbrechtsexperten überprüfen lassen. Im Idealfall sollte dieser nicht nur das deutsche, sondern vor allem auch das internationale Erbrecht gut kennen.</p>
<p>Sollte eine Rechtswahl erwünscht sein, so kann diese auch noch nachträglich vereinbart werden, ohne dass Sie hierfür ein neues Testament errichten müssen.</p>
<p>Unabhängig von etwaigen Umzugsplänen sollte jeder der ein neues Testament (oder Erbvertrag) errichtet – rein vorsorglich – eine Rechtswahlklausel mitaufnehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Singles-Testament: Lohnt es sich? Sehr wohl!</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/singles-testament-lohnt-es-sich-sehr-wohl/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Mar 2021 17:38:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftsregelung bei Singles und Alleinstehenden.]]></category>
		<category><![CDATA[Testament für Singles]]></category>
		<category><![CDATA[Testament in Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Testamentserrichtung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn man an die Errichtung eines Testaments denkt, findet man in der Regel eine solche nur sinnvoll, wenn Nachkommen oder ein Ehepartner vorhanden sind. Der Sinn und Zweck der Testamentserrichtung liegt allerdings darin, die Durchsetzung des Letzten Willens sicherzustellen. Dadurch kann man sich um geliebte Personen kümmern, Unsicherheiten beseitigen, Haustiere nach dem eigenen Tod schützen...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/singles-testament-lohnt-es-sich-sehr-wohl/">Singles-Testament: Lohnt es sich? Sehr wohl!</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn man an die Errichtung eines Testaments denkt, findet man in der Regel eine solche nur sinnvoll, wenn Nachkommen oder ein Ehepartner vorhanden sind.</p>
<p>Der Sinn und Zweck der Testamentserrichtung liegt allerdings darin, die Durchsetzung des Letzten Willens sicherzustellen. Dadurch kann man sich um geliebte Personen kümmern, Unsicherheiten beseitigen, Haustiere nach dem eigenen Tod schützen oder einen gemeinnützigen Zweck fördern. Dieses Bedürfnis existiert genauso bei Singles.</p>
<p>Hinzu kommt die Überlegung, dass bei fehlender Testamentserrichtung der Erblasser vor unvorhersehbaren Konsequenzen steht. Zwar hat der Gesetzgeber für den Fall eines fehlenden Testaments Vorsorge in Gestalt der gesetzlichen Erbfolge getragen. Diese ist allerdings nicht immer so wie erwartet und kann dazu führen, dass entfernte Verwandten das gesamte Vermögen des Singles erben, obwohl der Erblasser sie zu Lebzeiten gar nicht kannte oder nie als seine Erben einsetzen würde. Können keine Angehörigen des Erblassers ermittelt werden, dann erbt schlimmstenfalls der Staat.</p>
<p><strong>Die Testamentserrichtung entfaltet somit auch bei Singles eine entscheidende Bedeutung.</strong></p>
<h5><strong><u>Partner und minderjährige Kinder</u></strong></h5>
<p>Die Testamentserrichtung spielt große Rolle für ledige Personen, die einen Partner haben, aber nicht verheiratet sind oder nicht eine eingetragene Lebensgemeinschaft bilden. Bei fehlender Testamentserrichtung geht der Partner im Falle des Todes leer aus! Die Errichtung ist somit zum Schutz des nicht ehelichen Partners unabdingbar.</p>
<p>Darüber hinaus ist zu beachten, dass der überlebende Elternteil für die Verwaltung des vom minderjährigen Kind ererbten Vermögens bis zu dessen Volljährigkeit verantwortlich ist. Oft möchte allerdings der Erblasser einen Zugriff des überlebenden Elternteils auf das Vermögen des Kindes unterbinden. Im Rahmen der Testamentserrichtung besteht somit die Möglichkeit den anderen Elternteil von der Vermögensverwaltung in Bezug auf das zu vererbende Vermögen auszuschließen oder durch Anordnungen zur Vermögensverwaltung eine anderweitige für den Erblasser sinnvolle Mittellösung zu finden.</p>
<h5><strong><u>Wohltätiger Zweck</u></strong></h5>
<p>Selbst wenn ein Partner oder Kinder nicht vorhanden sind, kann die Testamentserrichtung sinnvoll sein, wenn der Erblasser nach seinem Tod einen wohltätigen Zweck mit seinem Vermögen fördern will. Der Erblasser kann beispielsweise juristische Personen wie Stiftungen sowie Vereine als Erben einsetzen oder mit einem Geldvermächtnis bedenken, das der Erbe dann bezahlen muss. Ein Testament mit einer solchen Zwecksetzung ist auch aus steuerlicher Sicht günstig, da Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke von der Erbschaftsteuer befreit sind.</p>
<h5><strong><u>Haustiere</u></strong></h5>
<p>Die Testamentserrichtung ermöglicht es dem Single, Vorsorge für sein Haustier nach seinem Ableben zu treffen. Haustiere können zwar aufgrund ihrer fehlenden Rechtsfähigkeit nach dem deutschen Erbrecht nicht erben. Sie können aber indirekt bedacht werden. Der Erblasser hat die Möglichkeit eine Vertrauensperson, ein Tierheim oder einen Tierschutzverein zum Erben oder zum Vermächtnisnehmer einzusetzen und im Testamten einzuordnen, dass sich der Bedachte um das Tier zu kümmern hat. Ein Testamentsvollstrecker kann dann für die Durchsetzung dieser Auflage einstehen.</p>
<h5><strong><u>Fazit</u></strong></h5>
<p>Aus den oben angeführten Überlegungen ergibt sich, dass eine Testamentserrichtung auch bei Singles unerlässlich ist. Diese sichert die für den Erblasser wichtigen Personen, schützt ihn vor unvorhersehbaren Konsequenzen und ermöglicht ihm, das Leben nach seinem Abkommen in der Hand zu nehmen und seinem Willen entsprechend zu gestalten. Bei der Errichtung eines Testaments ist allerdings große Sorgfältigkeit geboten. Eine missverständliche Formulierung kann zu großen Unsicherheiten bei der Auslegung des Testaments führen und hat im schlimmsten Fall die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ist deswegen sinnvoll. Wir stehen Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/singles-testament-lohnt-es-sich-sehr-wohl/">Singles-Testament: Lohnt es sich? Sehr wohl!</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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