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	<title>Highlight Startseite Archive - Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</title>
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	<description>Kanzlei für deutsches, spanisches und europäisches Recht</description>
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		<title>KYC und AML in unserer Kanzlei: Rechtssicherheit, Transparenz und ein Verfahren mit Augenmaß</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/kyc-und-aml-in-unserer-kanzlei-rechtssicherheit-transparenz-und-ein-verfahren-mit-augenmass/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Miguel Ribas]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2026 10:12:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Highlight Startseite]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Money Laundering (AML)]]></category>
		<category><![CDATA[Kataloggeschäften im Sinne des Geldwäschegesetzes]]></category>
		<category><![CDATA[Know Your Customer (KYC)]]></category>
		<category><![CDATA[Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Anforderungen an die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Für viele Mandantinnen und Mandanten wirken Prozesse im Bereich Know Your Customer (KYC) und Anti-Money Laundering (AML) zunächst technisch, formal oder unnötig komplex. Wir sehen das anders: als unverzichtbaren Bestandteil verantwortungsvoller anwaltlicher Beratung und einer sicheren, verlässlichen Mandatsführung. Unser Anspruch ist...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div>Die Anforderungen an die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Für viele Mandantinnen und Mandanten wirken Prozesse im Bereich <b>Know Your Customer (KYC)</b> und <b>Anti-Money Laundering (AML)</b> zunächst technisch, formal oder unnötig komplex. Wir sehen das anders: als unverzichtbaren Bestandteil verantwortungsvoller anwaltlicher Beratung und einer sicheren, verlässlichen Mandatsführung.</div>
<div>Unser Anspruch ist es, die gesetzlichen Vorgaben mit größter Sorgfalt zu erfüllen und zugleich so umzusetzen, dass sie für unsere Mandanten klar, nachvollziehbar und praktikabel bleiben. Denn ein professionell strukturierter KYC- und AML-Prozess dient nicht nur der Compliance. Er schafft Vertrauen, schützt alle Beteiligten und bildet die Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Banken, Notaren, Behörden und Geschäftspartnern.</div>
<h3><b>Ein klar strukturierter Beginn jeder Mandatsbeziehung</b></h3>
<div>Am Anfang jeder Mandatsübernahme steht für uns ein präzises Verständnis der Person oder des Unternehmens, das wir vertreten. Wir erfassen die wesentlichen Stammdaten, identifizieren die wirtschaftlich Berechtigten und gewinnen ein belastbares Bild vom rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergrund des jeweiligen Vorhabens.</div>
<div>Dabei arbeiten wir mit den GwG-Formularen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Sie ermöglichen uns eine rechtssichere Einordnung des Mandats, eine saubere Dokumentation von Eigentums- und Kontrollstrukturen sowie eine risikoorientierte Bewertung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Dieser strukturierte Ansatz schafft von Beginn an Klarheit und reduziert spätere Rückfragen im weiteren Verlauf des Mandats.</div>
<h3><b>Reguläres Mandat oder Kataloggeschäft?</b></h3>
<div>Ein wesentlicher Bestandteil unserer Prüfung ist die Unterscheidung zwischen gewöhnlichen Mandaten und sogenannten Kataloggeschäften im Sinne des Geldwäschegesetzes. Während bei regulären Mandaten die allgemeinen Sorgfaltspflichten gelten, erfordern Kataloggeschäfte aufgrund ihres erhöhten Risikoprofils zusätzliche Prüfungen und weitergehende Maßnahmen.</div>
<div>Wir legen Wert darauf, diese Einordnung transparent und verständlich zu erläutern. Unsere Mandanten sollen wissen, weshalb ein Mandat in eine bestimmte Kategorie fällt, welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben und welche Unterlagen oder Verfahrensschritte erforderlich sind. Für uns ist Transparenz kein formaler Zusatz, sondern Teil einer qualifizierten und vertrauensvollen Beratung.</div>
<h3><b>Identifizierung: rechtssicher, effizient und mandantenfreundlich</b></h3>
<div>Soweit das Gesetz ein förmliches Identifikationsverfahren verlangt, führen wir dieses effizient und rechtssicher durch. Erfolgt der Kontakt persönlich in unserer Kanzlei, nehmen wir die Identifizierung unmittelbar anhand eines gültigen Originalausweises vor.</div>
<div>Bei Mandanten mit Wohnsitz in Deutschland erfolgt die Identitätsfeststellung regelmäßig über PostIdent. Für internationale Mandanten steht das VideoIdent-Verfahren zur Verfügung. Beide Verfahren sind bewährt und ermöglichen eine verlässliche Identifizierung, ohne unnötige Hürden zu schaffen.</div>
<div>Auch wenn diese Schritte auf den ersten Blick technisch erscheinen, verfolgen sie ein klares Ziel: Sie schaffen Sicherheit darüber, mit wem wir zusammenarbeiten, und stellen sicher, dass die hinter einer Struktur oder Transaktion stehenden Personen eindeutig identifiziert sind.</div>
<h3><b>Sichere Abwicklung von Transaktionen</b></h3>
<div>Wenn im Rahmen eines Mandats Vermögenswerte abgewickelt werden – etwa im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie –, richten wir bei Bedarf ein Einzelanderkonto ein. Auf diesem Weg können Gelder sicher, getrennt und nachvollziehbar geführt werden.</div>
<div>Hierfür benötigen wir die vollständigen Identifikationsdaten der wirtschaftlich Berechtigten sowie die gesetzlich erforderlichen Angaben, einschließlich steuerlicher Informationen, soweit diese im Einzelfall notwendig sind. Unsere Erfahrung zeigt: Je klarer diese Punkte zu Beginn geklärt sind, desto effizienter und reibungsloser verläuft die weitere Abwicklung – sowohl mit uns als auch mit Banken, Notaren und Behörden.</div>
<h3><b>Die Herkunft der Mittel als zentraler Prüfungsbaustein</b></h3>
<div>Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer KYC- und AML-Prozesse ist die Prüfung der Herkunft der eingesetzten Mittel. Ob Investition, Transaktion oder laufendes Beratungsmandat: Wir müssen nachvollziehen können, aus welcher Quelle die verwendeten Gelder stammen.</div>
<div>Daher bitten wir unsere Mandanten regelmäßig um eine kurze, nachvollziehbare Darstellung und – soweit erforderlich – um ergänzende Nachweise. Diese Transparenz dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Sie trägt erfahrungsgemäß auch wesentlich dazu bei, spätere Rückfragen zu vermeiden und die Grundlage für eine stabile, rechtssichere Umsetzung des Vorhabens zu schaffen.</div>
<h3><b>KYC und AML als fortlaufender Prozess</b></h3>
<div>Sorgfaltspflichten enden nicht mit der Mandatsannahme. Persönliche Verhältnisse können sich ändern, Gesellschaftsstrukturen entwickeln sich weiter und wirtschaftlich Berechtigte können wechseln. Deshalb verstehen wir KYC und AML nicht als einmalige Formalität, sondern als fortlaufenden Prozess.</div>
<div>Wir halten relevante Informationen aktuell, reagieren auf wesentliche Veränderungen und passen unsere Risikobewertung an, wenn dies erforderlich ist. Diese laufende Aufmerksamkeit ist Ausdruck anwaltlicher Verantwortung und dient dem dauerhaften Schutz unserer Mandanten und ihrer Vorhaben.</div>
<h3><b>Technische Unterstützung – juristische Verantwortung</b></h3>
<div>Selbstverständlich nutzen wir technische Hilfsmittel, um Informationen effizient zu erfassen, Dokumentationen sauber zu führen und Prozesse verlässlich zu strukturieren. Die rechtliche Bewertung eines Mandats, die Einschätzung von Risikofaktoren und die Beurteilung der Mittelherkunft erfolgen bei uns jedoch stets durch erfahrene Juristinnen und Juristen.</div>
<div>Denn im Kern bleibt KYC und AML eine Frage professioneller Verantwortung, rechtlicher Präzision und anwaltlicher Sorgfalt.</div>
<h3><b>Unser Verständnis von guter Mandatsführung</b></h3>
<div>Wir möchten, dass sich unsere Mandanten in jeder Phase des Verfahrens gut begleitet fühlen: durch klare Abläufe, verständliche Erläuterungen und ein Vorgehen, das den gesetzlichen Anforderungen umfassend gerecht wird, ohne unnötige Komplexität zu erzeugen.</div>
<div></div>
<div><b>Sorgfalt, Transparenz und Verlässlichkeit sind für uns keine Formalitäten, sondern Teil unseres anwaltlichen Selbstverständnisses. So leben wir KYC und AML in unserer Kanzlei.<br />
</b></div>
<div>
<p>&nbsp;</p>
<p style="font-weight: 400;">
<p style="font-weight: 400;"><strong><em>Ribas &amp; Partner mbB</em></strong></p>
<p style="font-weight: 400;"><strong><em>Adrián Pineda Peña<br />
Jurist</em></strong></p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Die grundbuchliche Berücksichtigung des Pflichtteils in Abhängigkeit von seiner Rechtsnatur und ihre Auswirkungen bei einer Ausgestaltung als Forderungsrecht</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/die-grundbuchliche-beruecksichtigung-des-pflichtteils-in-abhaengigkeit-von-seiner-rechtsnatur-und-ihre-auswirkungen-bei-einer-ausgestaltung-als-forderungsrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Miguel Ribas]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 14:13:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Highlight Startseite]]></category>
		<category><![CDATA[Belastung im Grundbuch]]></category>
		<category><![CDATA[pars valoris bonorum]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtteil]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtteilsansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[spanisches Grundbuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Pflichtteil ist eine zentrale Institution des Erbrechts, seine rechtliche Ausgestaltung ist jedoch nicht in allen Rechtssystemen gleich. Eine wesentliche Frage ist, ob und inwieweit der Pflichtteil im Grundbuch Berücksichtigung finden muss. Die Antwort hängt maßgeblich von seiner rechtlichen Natur ab. Die rechtliche Natur des Pflichtteils im spanischen Recht Im spanischen allgemeinen Zivilrecht wird der...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: 400;">Der Pflichtteil ist eine zentrale Institution des Erbrechts, seine rechtliche Ausgestaltung ist jedoch nicht in allen Rechtssystemen gleich. Eine wesentliche Frage ist, ob und inwieweit der Pflichtteil im Grundbuch Berücksichtigung finden muss. Die Antwort hängt maßgeblich von seiner rechtlichen Natur ab.</p>
<h3 style="font-weight: 400;"><strong>Die rechtliche Natur des Pflichtteils im spanischen Recht</strong></h3>
<p style="font-weight: 400;">Im spanischen allgemeinen Zivilrecht wird der Pflichtteil traditionell als ein den Pflichtteilsberechtigten vorbehaltener Anteil am Nachlassvermögen verstanden (<em>pars bonorum</em>). Diese Einordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf das Grundbuchrecht. Werden Nachlassgegenstände – insbesondere Immobilien – auf Erben übertragen, kann die Existenz von Pflichtteilsberechtigten grundbuchrechtlich zu berücksichtigen sein.</p>
<p style="font-weight: 400;">Artikel 15 des spanischen Hypothekengesetzes (Ley Hipotecaria) sieht vor, dass die Eintragung der Erben als Rechtsinhaber an Nachlassimmobilien unter Berücksichtigung der Existenz von Pflichtteilsberechtigten erfolgt. Artikel 83 der Hypothekenverordnung (Reglamento Hipotecario) stellt jedoch klar, dass ein entsprechender Hinweis entbehrlich ist, wenn die Pflichtteilsberechtigten ihren Pflichtteil bereits erhalten haben, auf ihn verzichtet haben oder dieser als erfüllt erklärt wurde.</p>
<h3 style="font-weight: 400;"><strong>Der Pflichtteil als Forderungsrecht</strong></h3>
<p style="font-weight: 400;">In anderen Rechtssystemen ist der Pflichtteil nicht als Beteiligung an den Nachlassgegenständen ausgestaltet, sondern als Forderungsrecht gegenüber dem Erben (<em>pars valoris bonorum</em>). In diesem Modell gehört der Pflichtteilsberechtigte nicht zur Erbengemeinschaft und erwirbt keine dinglichen Rechte an einzelnen Nachlassgegenständen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Diese Ausgestaltung findet sich beispielsweise im deutschen Recht sowie in einzelnen spanischen foralen Zivilrechten, etwa im katalanischen oder galicischen Recht.</p>
<h3 style="font-weight: 400;"><strong>Grundbuchrechtliche Konsequenzen</strong></h3>
<p style="font-weight: 400;">Es ist daher festzuhalten, dass die Funktion des Grundbuchs nicht darin besteht, abstrakte wirtschaftliche Erwartungen präventiv zu schützen, sondern dingliche Rechtsverhältnisse publik zu machen. Gestaltet das anwendbare Erbrecht den Pflichtteil als Forderungsrecht, berührt die mögliche Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs weder die Wirksamkeit noch die Vollständigkeit des eingetragenen Eigentums, sondern begründet lediglich eine persönliche Verpflichtung des Erben.</p>
<p style="font-weight: 400;">Das spanische Grundbuchsystem vermag die rechtliche Natur des Pflichtteilsrechts nicht zu verändern und es insbesondere nicht in ein Modell der <em>pars bonorum</em> zu überführen, wenn die anwendbare Rechtsordnung eine solche Ausgestaltung nicht vorsieht.</p>
<h3 style="font-weight: 400;"><strong>Schlussfolgerung</strong></h3>
<p style="font-weight: 400;">Die grundbuchliche Berücksichtigung des Pflichtteils hängt maßgeblich von seiner materiell‑rechtlichen Ausgestaltung ab. Handelt es sich um eine <em>pars bonorum</em>, kommt ein grundbuchlicher Vermerk – etwa in Form eines Randvermerks – nur dann in Betracht, wenn konkrete Nachlassgegenstände zur Erfüllung des Pflichtteils zugewiesen oder zu dessen Sicherung belastet werden. Dies gilt zudem nur, sofern die Pflichtteilsberechtigten ihren Pflichtteil vor der Eintragung nicht bereits erhalten, wirksam darauf verzichtet oder ihn als erfüllt anerkannt haben. Ist der Pflichtteil hingegen als <em>pars valoris bonorum</em> ausgestaltet, besteht weder eine dingliche Belastung noch eine Einschränkung des eintragungsfähigen Eigentums.</p>
<p style="font-weight: 400;">Eine systematische Auslegung von Artikel 15 der Ley Hipotecaria im Zusammenhang mit Artikel 83 des Reglamento Hipotecario sowie den grundbuchrechtlichen Prinzipien der Spezialität und Typizität führt zu dem Ergebnis, dass das Grundbuch keine persönlichen Rechte oder Pflichtteilsforderungen zu veröffentlichen hat. Es beschränkt sich vielmehr darauf, die tatsächlich bestehende dingliche Rechtsinhaberschaft abzubilden – im Einklang mit dem anwendbaren Erbrecht und der rechtlichen Natur des jeweiligen Rechts.</p>
<p style="font-weight: 400;">
<p style="font-weight: 400;"><strong><em>Ribas &amp; Partner mbB</em></strong></p>
<p style="font-weight: 400;"><strong><em>Ana Isabel Méndez<br />
Juristin</em></strong></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Bemessungsgrundlage (valor de referencia catastral) wird vom spanischen Verfassungsgericht bestätigt</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/die-bemessungsgrundlage-valor-de-referencia-catastral-wird-vom-spanischen-verfassungsgericht-bestaetigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Miguel Ribas]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Mar 2026 08:14:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 12. Februar 2026 hat das Plenum des spanischen Verfassungsgerichts (Tribunal Constitucional) einstimmig die vom Senat für Verwaltungsstreitsachen des Obersten Gerichts von Andalusien, Ceuta und Melilla erhobene konkrete Verfassungsbeschwerde (cuestión de inconstitucionalidad) hinsichtlich der gesetzlichen Regelung des sogenannten „Referenzwertes“ als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados) sowie...</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-start="118" data-end="712">Am 12. Februar 2026 hat das Plenum des spanischen Verfassungsgerichts (Tribunal Constitucional) einstimmig die vom Senat für Verwaltungsstreitsachen des Obersten Gerichts von Andalusien, Ceuta und Melilla erhobene konkrete Verfassungsbeschwerde (cuestión de inconstitucionalidad) hinsichtlich der gesetzlichen Regelung des sogenannten „Referenzwertes“ als Bemessungsgrundlage für die <strong data-start="491" data-end="606">Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados)</strong> sowie für die <strong data-start="621" data-end="696">Erbschaft- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones)</strong> zurückgewiesen.</p>
<p data-start="714" data-end="986">Nach Auffassung des Verfassungsgerichts <strong>verstößt dieses System nicht gegen das in Art. 31 Abs. 1 der spanischen Verfassung</strong> verankerte Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (principio de capacidad económica). Zur Begründung führt das Gericht insbesondere aus:</p>
<ul data-start="988" data-end="1535">
<li data-start="988" data-end="1094">
<p data-start="990" data-end="1094">Der Referenzwert knüpft an eine <strong data-start="1022" data-end="1088">tatsächliche Manifestation wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit</strong> an.</p>
</li>
<li data-start="1095" data-end="1305">
<p data-start="1097" data-end="1305">Die Regelung beruht auf <strong data-start="1121" data-end="1173">objektiven und sachlich gerechtfertigten Gründen</strong>, insbesondere auf dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung, der Stärkung der Rechtssicherheit sowie der Bekämpfung von Steuerbetrug.</p>
</li>
<li data-start="1306" data-end="1535">
<p data-start="1308" data-end="1535">Das System stellt <strong data-start="1326" data-end="1378">kein starres oder geschlossenes Bewertungssystem</strong> dar, da dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit offensteht, den festgesetzten Referenzwert anzufechten und einen abweichenden tatsächlichen Wert nachzuweisen.</p>
</li>
</ul>
<p data-start="1537" data-end="1804">Vor diesem Hintergrund hat das Verfassungsgericht die Regelung des<strong> Referenzwertes als verfassungsgemäß</strong> bestätigt. Die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung im <strong data-start="1710" data-end="1746">Boletín Oficial del Estado (BOE)</strong> steht noch aus und wird in den kommenden Wochen erwartet.</p>
<p data-start="1806" data-end="2144" data-is-last-node="" data-is-only-node="">Mit dieser Entscheidung ist der Weg der <strong data-start="1846" data-end="1912">konkreten Normenkontrolle hinsichtlich des Systems als solches abgeschlossen</strong>. Unberührt bleibt jedoch die Möglichkeit, im finanzverwaltungsrechtlichen sowie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren <strong data-start="2045" data-end="2125">Einwendungen gegen die Anwendung des Referenzwertes im jeweiligen Einzelfall</strong> geltend zu machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Ribas &amp; Partner mbB</strong></em></p>
<p><em><strong>Kelly Molina<br />
</strong></em><em><strong>Abogada / spanische Rechtsanwältin</strong></em></p>
<p data-start="1806" data-end="2144" data-is-last-node="" data-is-only-node="">
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Foralrechte: Anwendbares Recht auf die Erbfolge eines Ausländers in Spanien</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/foralrechte-anwendbares-recht-auf-die-erbfolge-eines-auslaenders-in-spanien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Miguel Ribas]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jan 2026 09:34:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[ausländischer Staatsangehöriger in Spanien]]></category>
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		<category><![CDATA[Europäische Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Foralrechte in Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[spanisches Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tribunal Supremo]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der dauerhafte Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger in Spanien wirft häufig erhebliche Fragen im Erbrecht auf, insbesondere hinsichtlich der Bestimmung des anwendbaren Rechts im Todesfall: ob das allgemeine spanische Zivilgesetzbuch oder das besondere Zivilrecht einer Autonomen Gemeinschaft Anwendung findet. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 19. Mai 2025 hat hierzu eine klare und praxisrelevante Antwort gegeben. Der...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/foralrechte-anwendbares-recht-auf-die-erbfolge-eines-auslaenders-in-spanien/">Foralrechte: Anwendbares Recht auf die Erbfolge eines Ausländers in Spanien</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: 400;">Der dauerhafte Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger in Spanien wirft häufig erhebliche Fragen im Erbrecht auf, insbesondere hinsichtlich der Bestimmung des anwendbaren Rechts im Todesfall: <strong>ob das allgemeine spanische Zivilgesetzbuch oder das besondere Zivilrecht einer Autonomen Gemeinschaft Anwendung findet</strong>. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 19. Mai 2025 hat hierzu eine klare und praxisrelevante Antwort gegeben.</p>
<p style="font-weight: 400;">Der entschiedene Fall betrifft einen niederländischen Staatsangehörigen, der seit 1954 ununterbrochen in Saragossa lebte und dort im Jahr 2013 verstarb. Über einen Zeitraum von mehr als sechzig Jahren hatte er in Aragón seinen gesamten persönlichen und vermögensrechtlichen Lebensmittelpunkt: Er heiratete unter dem aragonesischen Güterstand, hatte Nachkommen und begründete später eine eingetragene Lebensgemeinschaft nach aragonesischem Zivilrecht.</p>
<p style="font-weight: 400;">Nach seinem Tod stellte sich die Frage, ob seine Erbfolge dem allgemeinen spanischen Zivilrecht oder dem aragonesischen Zivilrecht unterliege. Sowohl das erstinstanzliche Gericht als auch das Provinzgericht von Saragossa wendeten das aragonesische Recht an; diese Entscheidung wurde vom Obersten Gerichtshof bestätigt.</p>
<p style="font-weight: 400;">Ein zentraler Punkt des Urteils ist die Feststellung, dass alle spanischen Zivilrechte gleichermaßen spanisches Recht sind, unabhängig davon, ob es sich um das Zivilgesetzbuch oder um forale bzw. besondere Zivilrechte der Autonomen Gemeinschaften handelt. Wird daher durch eine Kollisionsnorm auf das spanische Recht verwiesen, führt dies nicht automatisch zur Anwendung des Zivilgesetzbuchs, sondern des territorial einschlägigen spanischen Zivilrechts.</p>
<p style="font-weight: 400;">Da der Erbfall vor Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 eingetreten war, wendete der Oberste Gerichtshof Artikel 9.8 des spanischen Zivilgesetzbuchs an, der auf das nationale Recht des Erblassers verweist. Das niederländische Recht verwies jedoch seinerseits über das Haager Übereinkommen von 1989 auf das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts.</p>
<p style="font-weight: 400;">Der Oberste Gerichtshof akzeptierte dieses Rückverweisungsprinzip auf das spanische Recht und hob dabei das vollständige Fehlen tatsächlicher Bindungen des Erblassers zu den Niederlanden sowie seine vollständige Verwurzelung in Saragossa hervor.</p>
<p style="font-weight: 400;">Nachdem die Anwendbarkeit des spanischen Rechts feststand, kam der Oberste Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass das aragonesische Zivilrecht anzuwenden ist, da Aragón der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers war. Die Auffassung, dass Ausländer mangels zivilrechtlicher Zugehörigkeit ausschließlich dem allgemeinen Zivilgesetzbuch unterliegen könnten, wurde ausdrücklich zurückgewiesen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Dieses Urteil stellt einen Meilenstein im spanischen Erbrecht dar: <strong>Ausländer können einem autonomen Zivilrecht unterliegen, sofern dies die Kollisionsnorm vorsieht, wobei der gewöhnliche Aufenthalt ein entscheidendes Anknüpfungskriterium ist.</strong> Es handelt sich um eine Rechtsprechung, die Rechtssicherheit und Kohärenz in einem zunehmend internationalen Kontext schafft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em><strong>Ribas &amp; Partner mbB</strong></em></p>
<p><em><strong>Juan Amengual<br />
</strong></em><em><strong>Abogado / spanischer Rechtsanwalt</strong></em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/foralrechte-anwendbares-recht-auf-die-erbfolge-eines-auslaenders-in-spanien/">Foralrechte: Anwendbares Recht auf die Erbfolge eines Ausländers in Spanien</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit (Vecindad Civil) von Spaniern und Ausländern in Spanien</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/die-zivilrechtliche-gebietszugehoerigkeit-vecindad-civil-von-spaniern-und-auslaendern-in-spanien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Miguel Ribas]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Jan 2024 12:33:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Auswirkung der Foralrechte auf Erbschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht in Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Erbrechtverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Foralrechte in Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[Vecindad civil Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was versteht man unter der zivilrechtlichen Gebietszugehörigkeit in Spanien? Die zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit ist der rechtliche Status einer Person, aufgrund dessen sie als Einwohnerin eines bestimmten spanischen Territoriums anerkannt wird. Dieser Status hat eine grundlegende Bedeutung, denn er bestimmt, welches Recht auf sie anwendbar ist, d.h., ob sie dem allgemeinen spanischen Zivilrecht oder einem Foralrecht unterliegt, was...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/die-zivilrechtliche-gebietszugehoerigkeit-vecindad-civil-von-spaniern-und-auslaendern-in-spanien/">Die Zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit (Vecindad Civil) von Spaniern und Ausländern in Spanien</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2 style="font-weight: 400;"><u>Was versteht man unter der zivilrechtlichen Gebietszugehörigkeit in Spanien?</u></h2>
<p style="font-weight: 400;">Die <strong>zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit ist der rechtliche Status einer Person, aufgrund dessen sie als Einwohnerin eines bestimmten spanischen Territoriums anerkannt wird</strong>. Dieser Status hat eine grundlegende Bedeutung, denn er bestimmt, welches Recht auf sie anwendbar ist, d.h., ob sie dem allgemeinen spanischen Zivilrecht oder einem Foralrecht unterliegt, was Auswirkungen auf die für sie geltenden zivilrechtlichen Regelungen im Bereich des Familienrechts, des Erbrechts usw. hat.</p>
<p style="font-weight: 400;">Spanien ist in siebzehn Autonome Regionen und zwei Autonome Städte (Ceuta und Melilla) aufgeteilt. Unter ihnen gibt es <strong>sieben Autonome Regionen, welche über eigene <a href="https://www.boe.es/biblioteca_juridica/codigos/codigo.php?id=48&amp;modo=2&amp;nota=0&amp;tab=2">Foralgesetze</a> verfügen. </strong></p>
<p style="font-weight: 400;">Für die Personen, welche die zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit einer Autonomen Region mit eigenem Zivilrecht besitzen, ist nicht das allgemeine spanische Zivilrecht, sondern das jeweilige Foralrecht anwendbar.</p>
<p style="font-weight: 400;">Sowohl die spanischen als auch die ausländischen Staatsbürger dürfen ihre zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit ändern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="font-weight: 400;"><strong>Schauen wir uns die folgenden Beispiele an:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>
<h3><u>Änderung der zivilrechtlichen Gebietszugehörigkeit einer in Spanien wohnhaften Spanierin:</u></h3>
</li>
</ul>
<p style="font-weight: 400;">María ist Spanierin. Sie ist in Málaga (Andalusien) geboren und aufgewachsen, wo auch ihre Eltern geboren sind und wo sie wohnen. Mit 22 beschließt sie, nach Barcelona (Katalonien) zu ziehen, um einen Master in Rechtswissenschaften in dieser Stadt zu absolvieren. Dort schließt sie ihr Studium erfolgreich ab. Heute ist sie 24 Jahre alt und sie wird von einer renommierten Anwaltskanzlei in Barcelona eingestellt.</p>
<h4 style="font-weight: 400;"><u>Welche zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit hat María?</u></h4>
<p style="font-weight: 400;">María besitzt aktuell die andalusische Gebietszugehörigkeit, die sie aufgrund des Abstammungsprinzips (ius sanguinis) bekommen hat, aber nachdem sie 2 Jahre dauerhaft in Barcelona gewohnt hat, erhält María jetzt die Option, die katalanische zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit anzunehmen, wenn sie eine entsprechende Erklärung beim Personenstandsregister abgibt. In diesem Fall wird nunmehr das katalanische Zivilrecht für sie persönlich zur Anwendung kommen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Wenn María sich jedoch nicht in dieser Hinsicht äußert, wird sie nach wie vor die andalusische zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit haben. In diesem Fall wird für sie weiterhin das allgemeine spanische Zivilrecht Anwendung finden.</p>
<h4 style="font-weight: 400;"><u>Und wie ist es, wenn María nach 10 Jahren weiterhin in Barcelona wohnhaft ist?</u></h4>
<p style="font-weight: 400;">Diese Situation stellt genau das Gegenteil der vorstehend beschriebenen Situation dar, das heißt, wenn zehn Jahre vergangen sind und María keine entsprechende Erklärung beim Personenstandsregister abgegeben hat, wird sie die katalanische zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit erwerben. Sollte María die andalusische zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit behalten wollen, müsste sie innerhalb der zehn Jahre dem Erwerb der katalanischen zivilrechtlichen Gebietszugehörigkeit widersprechen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>
<h3><u>Zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit eines in Spanien wohnhaften Ausländers in Bezug auf die erbrechtlichen Bestimmungen</u></h3>
</li>
</ul>
<p style="font-weight: 400;">Stefan ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, wo er fast sein ganzes Leben lang als Buchhalter gearbeitet hat. Mit 66 – verwitwet und kurz nachdem er in Rente gegangen ist &#8211; hat er ein kleines Haus in Manacor (Balearen) gekauft, in das er eingezogen ist, um dort dauerhaft zu wohnen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Heute ist er 69 Jahre und wohnt nach wie vor in Manacor. Er möchte sein erstes Testament errichten und hat sich an ein Notariat in Manacor gewandt, wo man ihm empfohlen hat, sich zunächst einen Rechtsanwalt zu nehmen, um sich entsprechend beraten zu lassen. Und so hat das Stefan gemacht.</p>
<p style="font-weight: 400;">Der Rechtsanwalt hat ihn darüber informiert, dass die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012R0650&amp;from=SK"><strong>Europäische Erbrechtsverordnung</strong> <strong>(</strong><strong>Verordnung Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 in Erbsachen</strong></a>, welche im August 2015 in Kraft getreten ist, die Möglichkeit einräumt, das Erbrecht des eigenen Heimatlandes als anwendbares Recht zu wählen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Falls Stefan in seinem Testament explizit oder implizit keine Rechtswahl trifft, wird für seinen Erbfall das Recht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Ablebens hatte, zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund empfiehlt ihm der Rechtsanwalt, beide Optionen im Vorfeld abzuwägen, um die für ihn Günstigere auszuwählen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Stefan hat jedoch folgende Frage, die er dem Rechtsanwalt stellt: <strong><u>Welches Recht wäre in meinem Fall anwendbar, das allgemeine spanische Zivilrecht oder das balearische Foralrecht?</u></strong></p>
<p style="font-weight: 400;">Einerseits erhält ein ausländischer Staatsbürger die allgemeine oder forale zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit in Spanien, wenn er durch den Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit kein Ausländer mehr ist. Im Zuge der Einbürgerung kann der ausländische Staatsbürger sich für die forale Gebietszugehörigkeit entscheiden, wenn er in dem Ort länger als zwei Jahre dauerhaft gewohnt hat. Das ist nicht der Fall von Stefan, der deutscher Staatsbürger ist.</p>
<p style="font-weight: 400;">Andererseits ist die zivilrechtliche Gebietszugehörigkeit eines in einer Autonomen Region mit Foralrecht wohnenden Ausländers nicht in ganz Spanien einheitlich geregelt.</p>
<p style="font-weight: 400;">Die derzeit herrschende Meinung legt fest, dass für einen Ausländer, der in einer Autonomen Region mit speziellem Recht bzw. Foralrecht ansässig ist, die dort geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen anwendbar sind, auch wenn er die spanische Staatsangehörigkeit noch nicht besitzt. In Anlehnung an diese Auslegung, gilt für Stefan als deutscher, in den Balearen ansässiger Staatsbürger das balearische Zivilrecht.</p>
<p style="font-weight: 400;"><strong>Das heißt, wenn er nicht das deutsche Recht wählt, wird das Foralrecht der Balearen für seinen Erbfall gelten.</strong></p>
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		<title>Der Referenzwert und die Immobiliengeschäfte in Spanien</title>
		<link>https://rb-abogados.eu/der-referenzwert-und-die-immobiliengeschaefte-in-spanien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Miguel Ribas]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Nov 2023 15:29:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuer Spanien]]></category>
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		<category><![CDATA[Kataster-Referenzwert]]></category>
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		<category><![CDATA[Referenzwert]]></category>
		<category><![CDATA[Referenzwert bei spanischen Immobilien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was ist der Kataster-Referenzwert und welche Funktionen hat er? Der Referenzwert ist der Wert, der einer Immobilie als Ergebnis der Analyse der Preise aller vor einem Notar getätigten und von ihm gemeldeten Immobiliengeschäfte unter Berücksichtigung der Eigenschaften der einzelnen Immobilie, die im Immobilienkataster verzeichnet sind, zugeschrieben wird. Dieser Wert übersteigt nicht den Marktwert und wird...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 style="font-weight: 400;"><strong><u>Was ist der Kataster-Referenzwert und welche Funktionen hat er?</u></strong></h3>
<p style="font-weight: 400;">Der Referenzwert ist der Wert, der einer Immobilie als Ergebnis der Analyse der Preise aller vor einem Notar getätigten und von ihm gemeldeten Immobiliengeschäfte unter Berücksichtigung der Eigenschaften der einzelnen Immobilie, die im Immobilienkataster verzeichnet sind, zugeschrieben wird.</p>
<p style="font-weight: 400;">Dieser Wert übersteigt nicht den Marktwert und wird von der Generaldirektion des Katasters festgelegt.</p>
<p style="font-weight: 400;">Die durch das Gesetz <a href="https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2021-11473">11/2021 über die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung des Steuerbetrugs </a>eingeführten Veränderungen haben sich auf die Berechnung der Bemessungsgrundlage von bestimmten Abgaben, insbesondere der Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen, welche den Kauf- bzw. den Verkauf von Immobilien unter Privatpersonen betrifft, ausgewirkt.</p>
<p style="font-weight: 400;">Folglich wird sowohl bei der Berechnung der Vermögenssteuer (IP) als auch der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) und der Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen (ITP) der von der Generaldirektion des Katasters festgelegte<strong> Immobilien-Referenzwert</strong> zugrunde gelegt, der am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist.</p>
<h3 style="font-weight: 400;"><strong><u>Wir wirkt sich das auf die Immobiliengeschäfte in Spanien aus? </u></strong></h3>
<h4 style="font-weight: 400;"><strong><u>Für die Käufer:</u></strong></h4>
<p style="font-weight: 400;">Wie vorstehend erläutert, ist die Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen (ITP) beim Kauf einer gebrauchten Immobilie fällig.</p>
<p style="font-weight: 400;">Zur Berechnung dieser Steuer wird grundsätzlich der Referenzwert als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Wenn der erklärte Wert, der Preis oder die für die Immobilie bezahlte Gegenleistung jedoch den Referenzwert übersteigt, wird als Bemessungsgrundlage der größte dieser Werte herangezogen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Der Referenzwert wirkt sich jedoch nicht auf die Grundsteuer (IBI) aus.</p>
<h4 style="font-weight: 400;"><strong><u>Und für die Verkäuferseite:</u></strong></h4>
<p style="font-weight: 400;">Der Verkäufer muss seinerseits den Verkauf mittels der “IRPF” (spanische Einkommenssteuer für natürliche Personen) versteuern und auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer („plusvalía“) bezahlen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Zur Berechnung Letzterer wird als Grundlage der größte in Bezug auf die Immobilie erklärte Wert herangezogen, d.h. der Verkaufspreis bzw. der Preis, der in der Kaufurkunde angegeben ist, oder der Referenzwert, wenn dieser den Preis übersteigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="font-weight: 400;"><strong>Um das besser zu verstehen, wollen wir das folgende Beispiel analysieren.</strong> Stellen wir uns vor, wir möchten eine Wohnung in der Autonomen Region Valencia für einen Preis in Höhe von 100.000 Euro kaufen. Wenn ihr Referenzwert 70.000 Euro beträgt, so wird beim Kauf die Bemessungsgrundlage für die Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen (ITP) der Kaufpreis sein (da es sich um den größeren Wert handelt). Aus diesem Grund, wenn wir von einem Prozentsatz von 10% ausgehen, wird die zu bezahlende Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen (ITP) ungefähr 10.000 Euro betragen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Wenn wir dagegen eine andere Wohnung in der Autonomen Region Valencia ebenso für einen Preis in Höhe von 100.000 Euro kaufen, deren Referenzwert jedoch 150.000 Euro beträgt, so werden wir diesen letzteren Wert als Bemessungsgrundlage heranziehen müssen (da es sich um den größeren Wert handelt). Und in Anlehnung an das vorangegangenen Beispiel wird die Höhe der Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen (ITP) bei einem Prozentsatz von 10% schätzungsweise 15.000 Euro betragen.</p>
<p style="font-weight: 400;">Anhand dieser Beispiele kann man deutlich feststellen, dass man beim Kauf von zwei verschiedenen Immobilien für denselben Preis eine unterschiedlich hohe Steuer zahlen muss, je nachdem, welcher Referenzwert zur Berechnung herangezogen wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rb-abogados.eu/der-referenzwert-und-die-immobiliengeschaefte-in-spanien/">Der Referenzwert und die Immobiliengeschäfte in Spanien</a> erschien zuerst auf <a href="https://rb-abogados.eu">Kanzlei Ribas Brutschy Abogados</a>.</p>
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