Wir gestalten für Sie die erbrechtliche Nachfolge, entwickeln zusammen mit allen Beteiligten ganzheitliche Konzepte unter Berücksichtigung des Steuer-, Gesellschafts- sowie des ehelichen Güterrechts und sorgen im Streitfall für eine engagierte rechtliche Vertretung.
Ziel unserer erbrechtlichen Beratung ist es, Ihren letzten Willen rechtssicher festzuhalten, Ihren Nachlass oder Ihre Unternehmensnachfolge steuerlich sinnvoll zu regeln, Ihre Erbschaft auseinanderzusetzen oder auch Pflichtteilsansprüche geltend zu machen.
* Deutsches Erbrecht gelangt grundsätzlich zur Anwendung, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es seit dem 17.05.2015, d.h. seit der Anwendung der Normen der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) aus deutscher Sicht nicht mehr an. Das bedeutet, dass für Ausländer sämtlicher Nationalitäten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben auch das deutsche Erbrecht zur Anwendung gelangt.