Wir beraten Sie bei der Planung und Abwicklung von Immobiliengeschäften, prüfen Immobilienkaufverträge sowie Vertragsentwürfe und betreuen Sie umfassend in Bezug auf Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei einem Kauf oder Verkauf einer Immobilie.
Über die Beratung hinaus entwerfen wir für Sie die entsprechenden Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen.
Selbstverständlich sind wir Ihnen auch gerne bezüglich Hypotheken und Grundschulden behilflich.
* Es gilt hinsichtlich des auf Grundstückskaufverträge anwendbaren Rechts die Vermutung, dass das Recht des Belegenheitsstaates gilt, also Verträge über Liegenschaften in Spanien dem spanischen Recht und solche über Liegenschaften in Deutschland dem deutschen Recht unterliegen.