Wir beraten Sie bei der Planung und Abwicklung von Immobiliengeschäften, prüfen Immobilienkaufverträge sowie Vertragsentwürfe und betreuen Sie umfassend in Bezug auf Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei einem Kauf oder Verkauf einer Immobilie.

Über die Beratung hinaus entwerfen wir für Sie die entsprechenden Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen.

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch gerne bezüglich Hypotheken und Grundschulden behilflich.

* Es gilt hinsichtlich des auf Grundstückskaufverträge anwendbaren Rechts die Vermutung, dass das Recht des Belegenheitsstaates gilt, also Verträge über Liegenschaften in Spanien dem spanischen Recht und solche über Liegenschaften in Deutschland dem deutschen Recht unterliegen.

Unsere Leistungen im deutschen Immobilienrecht

  • Prüfung von immobilienspezifischen Verträgen aller Art: Grundstückskaufverträgen, Wohnungskaufverträge, u.a.
  • Geltendmachung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
  • gerichtliche Immobilienprozesse
  • Schadensersatzforderungen
  • Erstellung von Maklerverträgen

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Rechtsassessorin - Kristin Fieberg

Kristin Fieberg

Rechtsanwältin

Die Planung und vollständige, rechtssichere Abwicklung von Immobilienkäufen und -verkäufen sowohl in Deutschland als auch in Spanien werden durch Kristin Fieberg beraten und begleitet.

Christina Jung

Rechtsanwältin

Bei Immobilientransaktionen von Privat- oder Gewerbeimmobilien (Bestands- als auch Neubauimmobilien) berät Christina Jung ihre Mandanten in deutscher als auch in spanischer oder englischer Sprache.

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