Immer mehr Unternehmen werden europaweit tätig. Bei einer Wirtschaftstätigkeit in Europa treten naturgemäß zahlreiche europarechtliche Fragestellungen auf.
Mittlerweile werden bereits zwei Drittel der Wirtschaftsgesetze durch EU-Verordnungen und Richtlinien geregelt, die sowohl den Rechtsverkehr zwischen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern bestimmen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung im europäischen Recht berät und begleitet Ribas Brutschy Abogados ihre Mandanten bei ihren unternehmerischen Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union.
Hierbei erstellen wir für internationale Sachverhalte relevante Vertragsklauseln (Rechtswahl, Gerichtsstand), prüfen auf das anwendbare Recht und Gerichtszuständigkeit und legen gemeinsam mit unseren Mandanten die optimale Verfahrensstrategie bei mangelnder Rechtswahl fest.
* Die meisten Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts gehen auf Verordnungen der EU zurück, die zu nationalem Recht geworden sind. Damit sind sie auch im Verhältnis zu Staaten anzuwenden, die nicht Mitglied der EU sind.