Wir beraten Sie auf Deutsch und Spanisch in allen Belangen des spanischen, deutschen und internationalen Steuerrechts.
Aufgrund unserer Expertise unterstützen wir sowohl Residenten als auch Nichtresidenten bei Fragen zur Doppelbesteuerung, zu Gewerbe-, Erbschafts-, Einkommens-, Mehrwert-, Übertragungs-, Vermögens- oder Wertzuwachssteuer.
Unsere Leistungen im spanischen Steuerrecht umfassen u. a.:
- Spanische Einkommensteuererklärung für Nicht-Residente
- Spanische Gemeindesteuer (IBI)
- Steuern im Zusammenhang mit der Übertragung und dem Erwerb von spanischem Grundbesitz
- Steuern bei deutsch-spanischen Erbfällen
- Nachholung von steuerrelevanten Angaben
- Beratung bei Steuerhinterziehungsdelikten nach spanischem und deutschem Recht
Die Vertretung vor den spanischen Steuerbehörden sowie vor spanischen Gerichten übernehmen wir ebenfalls.
Haben Sie ein besonderes Anliegen, Ihre Frage wurde nicht beantwortet oder suchen Rechtsberatung in einem speziellen Fall?
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.