Im Bereich des Handelsrechts beraten wir bei allen wirtschaftsbezogenen und zivilrechtlichen Fragestellungen. Dazu gehört auch die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Handels-, Vertriebs- und Lieferverträgen sowie sonstiger Kooperationsverträge im Vertriebsbereich bzw. Einkauf. Ferner vertreten wir unsere Mandanten auch bezüglich möglicher Ausgleichs- und Provisionsansprüche.
Im Gesellschaftsrecht beraten wir zu allen üblichen Gesellschaftsformen. Wir begleiten Sie von der Wahl der Unternehmensform über die Gründung bis zur Fertigung der Gesellschaftsverträge sowie Dienstverträge der Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände.