Mitarbeiterentsendung nach Spanien

Unser Service für Sie

Möchten Sie Mitarbeiter im Rahmen einer zeitlich begrenzten Dienstleistung, wie z.B. der Ausführung von Projekten, Montage und/oder Installationsarbeiten sowie für mögliche Wartungsarbeiten nach Spanien entsenden?

In diesem Fall gilt es als Entsendeunternehmen bestimmte gesetzliche Regelungen und Pflichten während des Entsendezeitraumes einzuhalten!

Diese werden durch das spanische Entsendegesetz (Ley 45/1999) geregelt.

Meldepflicht

Die Entsendung von Mitarbeitern in einen EU-Mitgliedsstaat unterliegt bereits in Deutschland der Registrierungspflicht, d.h. eine Meldung ist vorab im Entsendestaat durchzuführen.

Darüber hinaus hat das Unternehmen, welches Mitarbeiter für länderübergreifende Dienstleistungen nach Spanien entsenden möchte, dies auch der örtlich zuständigen spanischen Behörde mitzuteilen. In dieser Mitteilung ist u.a. die Dauer der Entsendung (Meldepflicht ab 8 Tagen) sowie ein Ansprechpartner für die spanischen Arbeitsbehörden und die Sozialversicherungsträger zu benennen. Bei Zeitarbeitsfirmen sind weitere Besonderheiten zu beachten und anzugeben.

Unterlagen vor Ort

Über die gesamte Dauer des Entsendezeitraums ist das Entsendeunternehmen verpflichtet bestimmte mitarbeiterbezogene Dokumente in spanischer Sprache digital oder in Papierform am Einsatzort vorzuhalten. Dies betrifft u.a. die Arbeitsverträge der entsandten Mitarbeiter, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeiterfassung, etc.

Auch die Einhaltung arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist mittels Unterlagen, welche in spanischer Sprache vorliegen müssen, nachzuweisen.

Bußgelder und Sanktionen

Werden Verstöße durch die spanische Arbeitsinspektion festgestellt, werden diese gemäß Gesetzesverordnung je nach Schwere des Verstoßes mit Bußgeldern geahndet.

Kosten unserer Tätigkeiten

Die Kosten für die Antragstellung für das Register der zugelassenen Unternehmen (REA) belaufen sich auf ca. 400 EUR bis 600 EUR

Für die Entsendemitteilung berechnen wir zwischen 200 EUR und 300 EUR in Abhängigkeit der Mitarbeiteranzahl.

Aufgrund der Vielzahl von Möglichkeiten und der Berücksichtigung von individuellen Rahmenbedingungen empfiehlt sich im Falle einer Mitarbeiterentsendung in den meisten Fällen eine Beratung vorab.

Die Kanzlei Ribas Brutschy Abogados bietet Ihnen die Möglichkeit dieses Vorhaben reibungslos durchzuführen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Anwältin - Carolin Ilg

Carolin Ilg

Abogada, spanische Rechtsanwältin

Bei Fragen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien und zum spanischen Arbeitsrecht berät Carolin Ilg ihre Mandanten auf Deutsch, Spanisch oder Englisch.

Haben Sie ein besonderes Anliegen oder suchen Sie Rechtsberatung in einem speziellen Fall?

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