FAZ-Auszeichnung: Unsere Kanzlei gehört 2026 zu den TOP Anwälten im Erbrecht
Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei in der FAZ im Jahr 2026 als TOP Anwälte im Bereich Erbrecht ausgezeichnet wurde.
Diese Anerkennung durch das F.A.Z.-Institut bestätigt unsere Kompetenz als spezialisierte Anwälte für deutsches und spanisches Erbrecht und unser Engagement für eine kompetente, persönliche und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um Erbrecht, Testament, Nachlassregelung und Erbfolge, sowohl in Bezug auf Deutschland als auch Spanien.
Die Auszeichnung „TOP Anwalt (Privatanwälte)“ beruht auf einer fundierten Analyse von Fachveröffentlichungen, Empfehlungen und Mandantenbewertungen. Sie zeigt, dass unsere Arbeit nicht nur juristisch überzeugt, sondern auch menschlich geschätzt wird.
Hier können Sie die Veröffentlichung des F.A.Z.-Instituts einsehen. (Seite 4)
Als spezialisierte Erbrecht-Kanzlei stehen wir Ihnen bei Themen wie Testamentgestaltung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsansprüchen oder Nachlassplanung mit Erfahrung und Empathie zur Seite.
Wir danken unseren Mandantinnen und Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen – und unserem gesamten Team für den täglichen Einsatz und die Leidenschaft, mit der wir gemeinsam diesen Erfolg möglich gemacht haben.
