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Senkung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Madrid

vor 3 Wochen

Madrid hat es wieder geschafft. Die Madrider Regierung ist weiterhin entschlossen, der Zentralregierung zu beweisen, dass die Laffer-Kurve nicht lügt, und erklärt sich zur spanischen Autonomen Gemeinschaft mit der geringsten Steuerbelastung für ihre Steuerzahler, wobei sie gleichzeitig ihre Steuereinnahmen erhöht, wie aus offiziellen Angaben des Finanzministeriums hervorgeht.

Am 1. Juli 2025 tritt die neue Steuersenkung für die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) in Kraft, die noch im Regionalanzeiger veröffentlicht werden muss und im Gesetzesdekret 1/2010 vom 21. Oktober des Regierungsrats geregelt ist, mit dem die Neufassung der Rechtsvorschriften der Autonomen Gemeinschaft Madrid über vom Staat abgetretene Steuern verabschiedet wurde.

Durch diese Initiative wird der Freibetrag für Transaktionen zwischen Geschwistern und zwischen Onkeln und Neffen aufgrund von Blutsverwandtschaft von 25 % auf 50 % erhöht und gilt für die gesamte Verwandtschaftsgruppe III: Verwandte zweiten Grades, Geschwister, Verwandte dritten Grades, Neffen und Onkel sowie Vorfahren und Nachkommen durch Heirat/Schwägerschaft.

Ebenso wird der Freibetrag für sporadische Schenkungen zwischen Privatpersonen mit einem Wert von weniger als 1.000 Euro auf 100 % erhöht, wobei die Verpflichtung zur Selbstveranlagung unter diesem Betrag entfällt. Die formelle Anforderung einer notariellen Urkunde für Schenkungen bis zu 10.000 Euro wird ebenfalls abgeschafft.

Es handelt sich nicht nur um eine reine Steuererleichterung für Steuerpflichtige, sondern auch um eine Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten, die den Bürgern ein geringeres Gefühl der Unwissenheit und Unkontrollierbarkeit vermittelt. Diese Maßnahme ermöglicht es, dass die in Form von Ersparnissen vorhandene Liquidität zwischen den Generationen übertragen wird und dieses Geld in Umlauf gebracht werden kann, ohne dass dafür Steuern gezahlt werden müssen.

 

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