Ausländische Investoren die keine EU-Bürger sind können dank eines neuen Gesetzes (allgemein bekannt als “Golden Visa”) eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien erhalten, wenn sie mindestens 500.000 Euro in eine Immobilie oder Kapital in Spanien investieren. Nach Verabschiedung durch den Kongress und durch König Don Juan Carlos I, trat dieses Gesetzt am 27. September 2013 in Kraft. Die Aufenthaltserlaubnis wird ebenfalls den engen Familienangehörigen, wie Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder den Eltern des Investors erteilt. Damit erleichtert Spanien neben anderen EU-Ländern wie Großbritannien, Niederlande, Österreich sowie Malta, Portugal und Griechenland, die Einreise und den Aufenthalt für ausländische Investoren, die nicht aus der Europäischen Union kommen. Mit dem Visum erhält man nicht automatisch die Arbeitserlaubnis, ebenso ist der Golden-Visa-Inhaber nicht dazu verpflichtet sich im Land aufzuhalten, lediglich muss er Spanien einmal im Jahr besucht haben. Ein besonderer Anreiz: Der Erhalt des sogenannten Golden Visa in Spanien ermöglicht auch das freie Reisen und Aufenthalt in den Ländern der Schengenzone von bis zu drei Monaten im Halbjahr. Zu den Schengen-Staaten gehören die Mehrheit der EU-Länder außer Großbritannien, Irland und Zypern.

Aufenthaltserlaubnis in Spanien („Golden Visa“) Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis durch eine Investition von mehr als 500.000 EUR
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