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Reform des spanischen Katasterrechts Grundbuch und Kataster harmonisieren ihren Informationsaustausch zur besseren Koordination

vor 10 Jahren

Der Gesetzgeber hat bereits in der Reform von 1996 eine engere Abstimmung zwischen Kataster und Eigentumsregister eingeführt. Eintragungen und Änderungen im Eigentumsregister erfolgten seither nur noch, wenn die Katasterreferenznummer („referencia catastral“) und der Katasterbeschrieb („certificación catastral descriptiva y gráfica“) mitgeteilt wurden. Mit dem Gesetz 13/2015 vom 24. Juni über die Reform des Hypothekengesetzes, welches durch Dekret vom 8. Februar 1946 verabschiedet wurde und des neugefassten Gesetzestextes über das Immobilienkataster, welches mit Gesetzesdekret 1/2004 vom 5. März veröffentlicht wurde, wird die Reform nunmehr fortgesetzt. Es wird die Zusammenarbeit von Kataster und Eigentumsregister mittels besserer Kommunikation zwischen beiden Ämtern (wechselseitiger Informationsaustausch von Angaben des Grundbuches und des Katasters) gestärkt, mit dem Ziel, die Konfliktsituation wegen widersprüchlicher Informationen über dieselbe Immobilie im Grundbuch und Kataster zukünftig zu verhindern. Hierbei muss der Zuschnitt eines Grundstückes klar erkennbar sein und in Kataster und Register übereinstimmen. Das Katasteramt für Immobilien ist ein verwaltungsrechtliches Register, indem die Hauptmerkmale einer Immobilie spezifiziert werden. Das Grundbuchamt ist dafür zuständig Immobiliengeschäfte zu veröffentlichen und ihnen rechtliche Sicherheit zu verleihen. Bis jetzt hatten beide Register unterschiedliche Zuständigkeiten, was zu Verdoppelungen und Widersprüchlichkeiten führte und für große Verwirrung und Rechtsunsicherheit gesorgt hat. Unter die wichtigsten Änderungen fallen die Vereinfachung und die Beschleunigung der verwaltungsrechtlichen und notariellen Abwicklung, um somit besser Informationen zu erhalten und Kosten erheblich zu reduzieren. Durch den wechselseitigen Datenaustausch von Informationen zwischen den Ämtern sollen nun Katasterlagepläne als grafische Grundlage im Grundbuch aufgenommen werden. So sollen die Lagepläne des Katasters im Grundbuch eingeführt werden. Bei gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen hingegen sollen Grundbuchinformationen vorrangig benutzt werden. Diese grafische Darstellung der im Grundbuch eingetragenen Immobilien ist ab jetzt Pflicht.

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