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Privatschriftliche Vertrag im spanischen Immobilienrecht

Spanien: Der Anzahlungsvertrag / El contrato de arras

vor 3 Jahren

Der sogenannte contrato de arras ist ein privatschriftlicher Vertrag, bei dem die Parteien den Kauf bzw. Verkauf von beweglichen oder unbeweglichen Gütern reservieren, indem ein festgelegter Geldbetrag als Anzahlung geleistet wird.

Die Parteien treffen auf diese Weise eine Vereinbarung vor Erteilung der notariellen Kaufvertragsurkunde. Dadurch verpflichtet sich der Verkäufer dazu, den Vertragsgegenstand zu übergeben, und der Käufer, den Kaufpreis zu den vereinbarten Konditionen zu bezahlen.

Der contrato de arras sollte die gleichen Klauseln wie die notarielle Kaufvertragsurkunde beinhalten, die zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden soll. In den meisten Fällen wird für die Anzahlung ein Prozentsatz des Kaufpreises vereinbart, der in der Regel 10% des Gesamtkaufpreises beträgt.

Arten von Anzahlungsverträgen (contratos de arras)

Arras confirmatorias

Der Zweck dieses Vertrages besteht darin, die Verpflichtung der Parteien zum Kauf- bzw. Verkauf zu bestätigen. Es handelt sich hierbei um eine Anzahlung auf den Gesamtkaufpreis. Bei Nichterfüllung des Vertrages dürfen die Parteien dem Vertrag nicht einseitig widerrufen. In diesem Fall finden die allgemeinen Vorgaben hinsichtlich der Nichterfüllung von Pflichten Anwendung.

Arras penitenciales

Diese Art eines Anzahlungsvertrags kommt am häufigsten vor, da sie einen freien Rücktritt der Parteien zulässt. Im Falle eines Rücktritts seitens des Käufers, verliert dieser seine Anzahlung. Bei einem Rücktritt seitens des Verkäufers, muss er die Anzahlung in doppelter Höhe zurückzahlen. Es ist anzumerken, dass es in diesem Fall weder möglich ist, eine Zwangserfüllung zu verlangen noch weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Arras penales

Die arras penales garantieren die Erfüllung des Vertrages. Der Verkäufer darf entscheiden, ob er die Anzahlung als Schadensersatz behält oder ob er die Erfüllung fordert. Im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages seitens des Verkäufers, darf der Käufer die Erfüllung des Vertrages fordern oder die Anzahlung in doppelter Höhe zurückverlangen.

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