• Deutsches Recht
  • Spanisches Recht
  • Italienisches Recht
  • Europäisches Recht
  • Lateinamerikanisches Recht
+49 721 480 709 60
info@rb-abogados.eu
[DE]
[ES]
  • Willkommen
  • Kanzlei
    • Philosophie
    • Unser Team
    • Mediatoren
    • Honorare
    • Korrespondenzsprachen
    • Leistungen
      • Leistungen für Unternehmen
      • Rechtsberatung für Privatpersonen
      • Kanzleien und Notariate
      • Family Offices
  • Rechtsgebiete
    • Deutsche Rechtsgebiete

      • Deutsches Erbrecht
      • Deutsches Handels- und Gesellschaftsrecht
      • Deutsches Immobilienrecht
      • Deutsches Mietrecht
      • Deutsches Strafrecht
      • Deutsches und internationales Vertragsrecht
      • Deutsches und internationales Familienrecht
      • Prozessführung in Deutschland

      Spanische Rechtsgebiete

      • Spanisches Erbrecht
      • Spanisches Handels- und Gesellschaftsrecht
      • Spanisches Immobilienrecht
      • Spanisches Mietrecht
      • Spanisches Strafrecht
      • Spanisches Steuerrecht
      • Spanisches Vertragsrecht
      • Spanisches Wettbewerbsrecht
      • Prozessführung in Spanien

      Weitere Rechtsgebiete

      • Europäisches Recht / Internationales Privatrecht
      • Lateinamerikanisches Recht
      • Italienisches Recht
  • Services
    • Mediation
    • Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien
    • Entsendung von Mitarbeitern
    • Firmengründung in Spanien
    • Handelsregisterauszug aus Spanien beantragen
    • Grundbuchauszug Spanien
    • Europäisches Mahnverfahren
  • Aktuelles
  • Karriere
[DE]
[ES]
Kontakt
Kontakt
[DE]
[ES]

Aktuelles

  1. Startseite
  2. Aktuelles
  3. Wichtiges Urteil des spanischen Verfassungsgerichtes über die Wertzuwachssteuer (Plusvalía)
Steuerrecht

Wichtiges Urteil des spanischen Verfassungsgerichtes über die Wertzuwachssteuer (Plusvalía)

vor 8 Jahren

Das Plenum des spanischen Verfassungsgerichtes hat einstimmig entschieden, die Artikel  107.1, 107.2 a) und 110.4 des neugefassten, durch den Königlichen Erlass Nr. 2/2004 vom 5. März verabschiedeten Gesetzes über die lokalen Finanzämter, für verfassungswidrig und nichtig zu erklären. Es ist der Auffassung, dass die Wertzuwachssteuer der Stadtgrundstücke (Plusvalía) das Verfassungsprinzip der Wirtschaftskraft verletzt. Insoweit, dass sie nicht unbedingt an das Vorliegen eines tatsächlichen Wertzuwachses des Gutes, sondern an die reine Inhaberschaft des Grundstückes während eines Zeitraumes (mindestens ein Jahr, maximal 20 Jahre) anknüpft.

In seinem Urteil vom 11. Mai 2017, bei dem Richter Andrés Ollero Berichterstatter war, wendet das Verfassungsgericht wieder die Rechtslehre an, welche bereits in vorangegangenen Urteilen in Bezug auf die gleiche Steuer in den Provinzen Guipúzcoa und Álava herangezogen wurde.

In den besagten Urteilen wies das Gericht bereits darauf hin, dass die Festlegung von Steuern, welche den Wertzuwachs belasten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zulässig ist, solange das Prinzip der Wirtschaftskraft respektiert wird, welches im Artikel 31.1. der spanischen Verfassung verankert ist. Dem Verfassungsgericht zufolge bedeute dies, dass die Steuer auf keinen Fall Handlungen oder Vorgänge belasten kann, wenn “kein tatsächlicher oder potentieller Wertzuwachs verzeichnet worden ist“.

Anders ausgedrückt: Ist bei einer Immobilie entweder kein Wertzuwachs oder sogar eine Wertminderung zu verzeichnen, so muss zukünftig der Eigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung der Plusvalía nicht mehr nachkommen.

Rate this post

Aktuelles

  • Senkung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Madrid 17. Juni 2025
  • Verdeckte Gewinnausschüttung bei Immobiliennutzung in Spanien: Aktuelle Entwicklungen und Handlungsempfehlungen 25. Mai 2025
  • Ein weiterer Schritt hin zur Beschleunigung des internationalen Immobilienverkehrs 30. März 2025
  • Vorteile der Zusammenarbeit mit einer deutsch-spanischen Kanzlei beim Immobilienerwerb in Spanien 2. März 2025
  • Schutz für Ihre wertvollsten Daten: IT-Sicherheitsmaßnahmen der Kanzlei Ribas & Partner mbB – Vertrauen Sie auf höchste Sicherheitsstandards 21. Februar 2025
  • Touristische Vermietungen können von Eigentümergemeinschaften mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit verboten werden 6. Dezember 2024
  • Neue Rechtsform, bewährte Expertise: Wir firmieren jetzt als Ribas & Partner mbB 22. Oktober 2024
  • Die Widerrufbarkeit von Schenkungen in Spanien 3. September 2024
  • Die außerordentliche Legalisierung von ländlichem Grundbesitz auf den Balearen ist seit Kurzem möglich 10. Juli 2024
  • Zur Gleichwertigkeit nationaler Erbscheine mit dem Europäischen Nachlasszeugnis (ENZ) 10. Juni 2024
Vorheriger Beitrag
Immobilienverkauf in Spanien ohne Gewinn – Kein anfallen von Wertzuwachssteuer
Nächster Beitrag
Geld verloren während der Immobilienkrise in Spanien? So könnten Sie sich Ihr Geld zurückholen
Rate this post

Mitgliedschaften

Deutsche Handelskammer für Spanien
Deutscher Anwalt Verein

Ribas & Partner mbB

Gartenstraße 69
76135 Karlsruhe
Deutschland

Anfahrt mit Google Maps
Standort in Spanien

Kontakt

+49 721 480 709 60

+49 721 480 709 69

info@rb-abogados.eu

Zertifizierung

Zertifizierungssiegel 2020

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch
vormittags von 9:00 bis 12:30 Uhr
nachmittags von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag
von 9:00 bis 12:30 Uhr

Freitag
vormittags von 9:00 bis 12:30 Uhr
nachmittags von 14:00 bis 17:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Kanzlei

Impressum
Datenschutz
Allgemeine Mandatsbedingungen
Ihr Anwalt für spanisches Erbrecht in Karlsruhe
Besonderheiten im spanischen Erbrecht
Spanisches Immobilienrecht
© Copyright 2025 –  Ribas & Partner mbB